Bürgerplakette der Stadt Hanau
Die Bürgerplakette wird für besondere Verdienste um die Stadt Hanau und deren Bürgerinnen und Bürger verliehen.
Jeder kann die Verleihung der Bürgerplakette an einen Anderen formlos anregen. Die Anregung sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
Jeder kann die Verleihung der Bürgerplakette an einen Anderen formlos anregen. Die Anregung sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname(n) und Familienname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang des ehrenamtlichen Engagements,
- gegebenenfalls Referenzpersonen.
Trägerinnen und Träger der Bürgerplakette der Stadt Hanau
Die Ehrungsvorgänge werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Von der Ehrungsanregung bis zur abschließenden Beurteilung vergeht erfahrungsgemäß eine längere Zeit, weil zahlreiche Stellen dazu beitragen, eine möglichst breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen. Dies bitten wir zu berücksichtigen.
Rechtliche Grundlage für die Verleihung der Bürgerplakette ist die Ehrenordnung der Stadt Hanau. Diese haben wir im Folgenden als Download bereit gestellt.
Ehrenordnung der Stadt Hanau
Ehrenordnung der Stadt Hanau