Ortsgerichte

Hier finden Sie Informationen zu den zuständigen Hanauer Ortsgerichten sowie deren Sprechstunden und Erreichbarkeiten:
Andreas Kegelmann (Ortsgerichtsvorsteher)
Friedensstraße 24
63454 Hanau
E-Mail: andreas.kegelmann@hanau.de

Tel: 0 61 81 / 295-1733 (tagsüber)

Sprechstunden

Schloß Philippsruhe - Remisenbau -
Philippsruher Allee 45
63454 Hanau

Tel. 06181 / 295-468 (während der Sprechzeiten)

Dienstag 16 - 18 Uhr
Donnerstag 17 - 18 Uhr



 
Walter Loll (Ortsgerichtsvorsteher)
Birkenweg 30
63457 Hanau
E-Mail: wloll@aol.com

Tel: 06181 / 53298
      0162 4099694

Sprechstunden

Bürgerhaus Großauheim
Hans-Gruber-Platz
Tel. 9066159

Donnerstag 17 - 19 Uhr
Frank Amhaus (Ortsgerichtsvorsteher)
Sandbienenweg 11
63457 Hanau
E-Mail: frankamhaus@freenet.de

Tel: 06181 / 4 34 55 56
Handy: 0178 / 5234305

Sprechstunden
Termine nach Vereinbarung


Ortsgericht Wolfgang
Schanzenstraße 8
Tel: 44 05 56 20
 
Michael Haas (Ortsgerichtsvorsteher)
Asternweg 9
63456 Hanau
E-Mail: Haas.HU-OG4@web.de

Tel: 06181 / 690696
Mobil: 0176 73187166

Sprechstunden

Stadtteilladen Klein-Auheim
Schulstraße 15
Tel. 06181 / 66 84 17-99
Fax. 06181 / 66 84 17-85

Freitag 18 - 19 Uhr









 
Burkhard Huwe (Ortsgerichtsvorsteher)
Platz des Friedens 4
63456 Hanau
E-Mail: burkhard.huwe@pcse24.de

Tel: 06181 / 6759339

Urlaub vom 10.07.2024 bis 22.08.2024

Sprechstunden

Stadtteilladen Steinheim
Ludwigstr. 92
Tel. 06181 / 6109741

Öffnungszeiten:
Mittwoch 15.30 - 18.00 Uhr




 
Christian Stark (Ortsgerichtsvorsteher)
E-Mail: ortsgericht-mittelbuchen@gmx.de

Tel: 0176 45707017

Sprechstunden

Stadtteilladen Mittelbuchen
Wachenbuchener Str. 17
Tel. 06181 / 4408924
Mittwoch 18.00 - 19.00 Uhr
 
In den Diensträumen sind die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, insbesondere dürfen die Diensträume nur einzeln betreten werden und es ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
 
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Ortsgerichtsgesetz
Broschüre: Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen