Ortsbeiräte der Stadt Hanau
Ortsbezirke
Großauheim/Wolfgang
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Großauheim/ Wolfgang06181-295-283
sabine.platt@hanau.de
Steinheim
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Steinheim06181 295-1747
uwe.bednarz@hanau.de
Klein-Auheim
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Klein-Auheim06181 295-418
sandra.hernandez@hanau.de
Mittelbuchen
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Mittelbuchen06181 295-8136
elvira.braun@hanau.de
Innenstadt
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Hanau Innenstadt06181 295-918
isabell.edelbluth@hanau.de
Kesselstadt
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Kesselstadt06181 295-417
christopher.heil@hanau.de
Nordwest
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Hanau Nordwest06181 295-8136
elvira.braun@hanau.de
Lamboy/Tümpelgarten
Geschäftsstelle des Ortsbeirates Hanau Lamboy/Tümpelgarten06181 295-276
tanja.stolzenburg@hanau.de
Weitere Informationen:
Im Zuge der Eingemeindung in den Jahren 1972/1974 wurden die vier Ortsbezirke Großauheim/Wolfgang, Steinheim, Klein-Auheim und Mittelbuchen gebildet.
Seither bestehen in den ehemals eigenständigen Gemeinden und Städten Ortsbeiräte.
Die Kernstadt Hanau wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2009 in vier Ortsbezirke gegliedert:
Innenstadt, Kesselstadt, Nordwest und Lamboy/Tümpelgarten.
Seither ist das gesamte Stadtgebiet Hanau in acht Ortsbezirke aufgeteilt und mit der Kommunalwahl am 27.03.2011 wurden erstmals Ortsbeiräte im gesamten Stadtgebiet gewählt.
Karte Abgrenzung der Ortsbezirke
Seither bestehen in den ehemals eigenständigen Gemeinden und Städten Ortsbeiräte.
Die Kernstadt Hanau wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2009 in vier Ortsbezirke gegliedert:
Innenstadt, Kesselstadt, Nordwest und Lamboy/Tümpelgarten.
Seither ist das gesamte Stadtgebiet Hanau in acht Ortsbezirke aufgeteilt und mit der Kommunalwahl am 27.03.2011 wurden erstmals Ortsbeiräte im gesamten Stadtgebiet gewählt.
Karte Abgrenzung der Ortsbezirke
Die Ortsbeiratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirkes gleichzeitig mit den Stadtverordneten für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, der das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in dem Ortsbezirk seinen Hauptwohnsitz hat.
Der Ortsbeirat vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner seines Ortsbezirks gegenüber der gesamten Stadt. Die unmittelbar gewählten Mitglieder des Ortsbeirates sind – wie die Stadtverordneten – ehrenamtlich Tätige i. S. d. §§ 24 bis 26 und § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat hören den Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, insbesondere zu dem Entwurf des Haushaltsplanes. Ferner können dem Ortsbeirat von der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Angelegenheiten zur Stellungnahme vorgelegt werden und er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat hören den Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, insbesondere zu dem Entwurf des Haushaltsplanes. Ferner können dem Ortsbeirat von der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Angelegenheiten zur Stellungnahme vorgelegt werden und er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Mitglieder und Geschäftsstellen der Ortsbeiräte in der Übersicht:
Alle Sitzungstermine
Vorlagen/Anträge
Download der Geschäftsordnung
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5.2 MB
Karte Abgrenzung der Ortsbezirke
Download von Schulungsunterlagen
-
10.6 MB