Umgebungslärm

Aufgrund der zunehmenden Mobilität und der zunehmenden Industrialisierung wird es in unseren Städten und Gemeinden lauter. Mit dem Ziel, die Lärmbelastung zu kartieren und letztlich zu vermindern, wurde 2002 eine Umgebungslärmrichtlinie von der EU verabschiedet. Die Umgebungslärmrichtlinie der EU wurde in Deutschland durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. Die entsprechenden Reglungen sind in den §§ 47 a bis f BImSchG zu finden.

Wie laut ist es? - Umgebungslärmkartierung und Lärmaktionspläne

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erfasst den Umgebungslärm in Hessen durch eine Lärmkartierung. Die Lärmkartierung bildet die Datengrundlage für den Lärmaktionsplan, welcher vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) erstellt wird. Hier fließen Daten zum entstehenden Lärm durch Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie von Industriegeländen ein. Für Lärm, der durch Flugverkehr entsteht, gibt es einen eigenen Lärmaktionsplan. Die Lärmaktionsplanung bewertet die Lärmsituation und formuliert Maßnahmen, Konzepte und Strategien, die den Lärm reduzieren und der Lärmbelastungen entgegenwirken. Auch Hanau wird in dieser Erfassung mit abgebildet.
Die 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans "Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden" ist abgeschlossen. Den fertigen Lärmaktionsplan finden Sie seit dem 28.10.2024 hier
Hier finden Sie die aktuelle Schienenlärmkartierung: Geoportal Eisenbahnbundesamt (EBA)

Das Eisenbahnbundesamt hat am 17.07.2024 die 4. Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht. 

Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie die aktuelle Lärmaktionsplanung weitere Informationen zum Thema.
Aktuelle Lärmkartierung für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main:
Lärmviewer Hessen

Die 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans "Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main" ist abgeschlossen. Den fertigen Lärmaktionsplan finden Sie seit dem 28.10.24 hier
Baulicher Schallschutz

Als baulicher Schallschutz werden alle Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden bezeichnet. Die Schallschutzmaßnahmen schützen die Nutzer des Gebäudes sowohl vor Geräuscheinwirkungen von außerhalb des Gebäudes (z.B. Straßenlärm) als auch vor Geräuschen innerhalb des Gebäudes (z.B. Geräusche aus dem Treppenhaus).

Um sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz gegen Außenlärm durch ein Gebäude erfüllt werden, müssen die maßgeblichen Außenlärmpegel berechnet werden. Der Außenlärmpegel ergibt sich rechnerisch aus der Summe des Lärms, den das Gewerbe, die Industrie und der Verkehr (Straße, Schiene, Flugverkehr) an einem Gebäude verursachen. Durch die Berechnung nach DIN 4109 wird bestimmt, wie hoch der Schallschutz durch ein Bauteil (z.B. Fenster und Fassade) sein muss, um den vorhandenen Außenlärm auf das erforderliche Mindestmaß abzumildern.

 Informationen zu maßgeblichen Außenlärmpegeln zur Berechnung des baulichen Mindestschallschutzes nach DIN 4109 sind beim Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz erhältlich.


Planerische Schallschutz: Schallschutzfestsetzungen in Bebauungsplänen

Mit Bebauungsplänen regelt die Stadt die Bebaubarkeit und Ausnutzung von Grundstücken. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die im Gebiet erforderlichen aktiven und/oder passiven Schallschutzmaßnahmen ermittelt, geplant und an die jeweilige Situation vor Ort angepasst. Ziel ist es, durch die Schallschutzmaßnahmen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen.

Die für das Bebauungsplangebiet erforderlichen und geeigneten Schallschutzmaßnahmen werden als Festsetzungen zum baulichen Schallschutz in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Schallschutzmaßnahmen gelten für jeden, der im Gebiet bauen möchte. Spätestens mit Abschluss der Baumaßnahme ist nachzuweisen, dass die festgelegten Schallschutzmaßnahmen eingehalten sind.

Mehr Informationen zu Bebauungsplänen in Hanau erhalten Sie hier.