Katastrophenschutz
Katastrophe im Sinne des Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt.
Störfall-Betriebsbereiche innerhalb des Stadtgebiets Hanau
TÜV NORD - Gutachten zur Verträglichkeit der Seveso-Betriebsbereiche innerhalb des Stadtgebiets Hanau mit zukünftigen städtischen Planungen. Innerhalb des Stadtgebiets Hanau bzw. unmittelbar an dieses angrenzend befinden sich elf, teils großflächige Bereiche mit Betrieben die der Europäischen Seveso-Richtlinie unterliegen. Zwischen diesen Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und ähnlichen empfindlichen Nutzungen andererseits ist nach den Vorgaben der Seveso-Richtlinie für zukünftige Nutzungen möglichst ein angemessener Abstand („Achtungsabstand“) zu wahren. Durch diese Forderung ergeben sich innerhalb dieses Abstands teils erhebliche Beschränkungen der zukünftigen stadtplanerische Entwicklungsmöglichkeiten.
In der Bundesrepublik Deutschland kann der Achtungsabstand vereinfacht pauschal aufgrund der in den jeweiligen Betrieben vorhandenen Stoffe bestimmt werden, unberücksichtigt bleiben bei diesem Ansatz die jeweiligen genauen Stoffmengen und die Bedingungen unter denen diese Stoffe vorliegen. Diese vereinfachte Betrachtung führte im Fall der Stadt Hanau ursprünglich zu einer weitgehenden Abdeckung des Stadtgebiets und bedingte damit sehr erhebliche planerische Einschränkungen.
Alternativ kann der Achtungsabstand auf Basis einer komplexen Einzelfallbetrachtung nach einem quasi normierten Verfahren bestimmt werden. Mit der Ermittlung dieser einzelfallbezogenen Achtungsabstände hat die Stadt Hanau den TÜV NORD beauftragt. Als Ergebnis dieser Einzelfallbetrachtungen wurde eine wesentliche Verringerung der Achtungsabstände gegenüber der vereinfachten Betrachtung erzielt.
Hierdurch wurden in erheblichem Umfang stadtplanerischen Spielräume wieder zurück gewonnen, nicht zuletzt betreffend die umfangreichen Konversionsflächen innerhalb des Stadtgebiets.
Gutachten zur Verträglichkeit der Störfall-Betriebsbereiche des Stadtgebiets Hanau mit zukünftigen städtischen Planungen
Störfall-Betriebsbereiche innerhalb des Stadtgebiets Hanau
TÜV NORD - Gutachten zur Verträglichkeit der Seveso-Betriebsbereiche innerhalb des Stadtgebiets Hanau mit zukünftigen städtischen Planungen. Innerhalb des Stadtgebiets Hanau bzw. unmittelbar an dieses angrenzend befinden sich elf, teils großflächige Bereiche mit Betrieben die der Europäischen Seveso-Richtlinie unterliegen. Zwischen diesen Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und ähnlichen empfindlichen Nutzungen andererseits ist nach den Vorgaben der Seveso-Richtlinie für zukünftige Nutzungen möglichst ein angemessener Abstand („Achtungsabstand“) zu wahren. Durch diese Forderung ergeben sich innerhalb dieses Abstands teils erhebliche Beschränkungen der zukünftigen stadtplanerische Entwicklungsmöglichkeiten.
In der Bundesrepublik Deutschland kann der Achtungsabstand vereinfacht pauschal aufgrund der in den jeweiligen Betrieben vorhandenen Stoffe bestimmt werden, unberücksichtigt bleiben bei diesem Ansatz die jeweiligen genauen Stoffmengen und die Bedingungen unter denen diese Stoffe vorliegen. Diese vereinfachte Betrachtung führte im Fall der Stadt Hanau ursprünglich zu einer weitgehenden Abdeckung des Stadtgebiets und bedingte damit sehr erhebliche planerische Einschränkungen.
Alternativ kann der Achtungsabstand auf Basis einer komplexen Einzelfallbetrachtung nach einem quasi normierten Verfahren bestimmt werden. Mit der Ermittlung dieser einzelfallbezogenen Achtungsabstände hat die Stadt Hanau den TÜV NORD beauftragt. Als Ergebnis dieser Einzelfallbetrachtungen wurde eine wesentliche Verringerung der Achtungsabstände gegenüber der vereinfachten Betrachtung erzielt.
Hierdurch wurden in erheblichem Umfang stadtplanerischen Spielräume wieder zurück gewonnen, nicht zuletzt betreffend die umfangreichen Konversionsflächen innerhalb des Stadtgebiets.
Gutachten zur Verträglichkeit der Störfall-Betriebsbereiche des Stadtgebiets Hanau mit zukünftigen städtischen Planungen