Grundwasser
Wasserschutzgebiete werden ausgewiesen, um unser Trinkwasser zu schützen. Sie sorgen dafür, dass keine Schadstoffe in die Grundwasserreserven gelangen, aus denen später das Trinkwasser gewonnen wird.
Je nach Entfernung zur Wasserentnahmestelle ist ein Wasserschutzgebiet in verschiedene Schutzzonen unterteilt. In der engeren Schutzzone gelten besonders strenge Regeln – zum Beispiel Verbote für den Einsatz bestimmter Chemikalien, den Bau neuer Anlagen oder das Lagern wassergefährdender Stoffe. In den äußeren Zonen sind die Vorschriften etwas lockerer, dienen aber weiterhin der langfristigen Sicherung der Wasserqualität.
Welche Regeln genau gelten, hängt vom jeweiligen Gebiet ab. In Hessen sind alle Wasserschutzgebiete im Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie veröffentlicht. Dort können Sie prüfen, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und welche Bestimmungen dort zu beachten sind.
Fällt eine geplante Nutzung unter ein Verbot der Wasserschutzgebietsverordnung, darf sie nur durchgeführt werden, wenn zuvor eine entsprechende Befreiung nach § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt und genehmigt wurde. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt "Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung".
Schutzzonen in Wasserschutzgebieten – einfach erklärt
Wasserschutzgebiete sind in drei Zonen eingeteilt. Je näher die Zone am Ort der Wassergewinnung liegt, desto strenger sind die Regeln.
Zone I – Fassungsbereich
Der unmittelbare Bereich um den Brunnen oder die Quelle. Hier gilt strengster Schutz. Der Zutritt ist in der Regel verboten.
Zone II – Engere Schutzzone
Sie umgibt Zone I und schützt vor Verunreinigungen, die schnell ins Grundwasser gelangen könnten. Hier sind viele Tätigkeiten stark eingeschränkt oder verboten.
Zone III – Erweiterte Schutzzone
Sie umfasst das weitere Einzugsgebiet des Wassers. Ziel ist es, langfristig Schadstoffe vom Grundwasser fernzuhalten. Die Regeln sind hier weniger streng, aber bestimmte Nutzungen bleiben verboten oder genehmigungspflichtig.
Je nach Entfernung zur Wasserentnahmestelle ist ein Wasserschutzgebiet in verschiedene Schutzzonen unterteilt. In der engeren Schutzzone gelten besonders strenge Regeln – zum Beispiel Verbote für den Einsatz bestimmter Chemikalien, den Bau neuer Anlagen oder das Lagern wassergefährdender Stoffe. In den äußeren Zonen sind die Vorschriften etwas lockerer, dienen aber weiterhin der langfristigen Sicherung der Wasserqualität.
Welche Regeln genau gelten, hängt vom jeweiligen Gebiet ab. In Hessen sind alle Wasserschutzgebiete im Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie veröffentlicht. Dort können Sie prüfen, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und welche Bestimmungen dort zu beachten sind.
Fällt eine geplante Nutzung unter ein Verbot der Wasserschutzgebietsverordnung, darf sie nur durchgeführt werden, wenn zuvor eine entsprechende Befreiung nach § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt und genehmigt wurde. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt "Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung".
Schutzzonen in Wasserschutzgebieten – einfach erklärt
Wasserschutzgebiete sind in drei Zonen eingeteilt. Je näher die Zone am Ort der Wassergewinnung liegt, desto strenger sind die Regeln.
Zone I – Fassungsbereich
Der unmittelbare Bereich um den Brunnen oder die Quelle. Hier gilt strengster Schutz. Der Zutritt ist in der Regel verboten.
Zone II – Engere Schutzzone
Sie umgibt Zone I und schützt vor Verunreinigungen, die schnell ins Grundwasser gelangen könnten. Hier sind viele Tätigkeiten stark eingeschränkt oder verboten.
Zone III – Erweiterte Schutzzone
Sie umfasst das weitere Einzugsgebiet des Wassers. Ziel ist es, langfristig Schadstoffe vom Grundwasser fernzuhalten. Die Regeln sind hier weniger streng, aber bestimmte Nutzungen bleiben verboten oder genehmigungspflichtig.
Grundwasser versorgt uns mit Trinkwasser und ist Grundlage für viele Lebensräume. Gelangen Schadstoffe in den Boden, können sie ins Grundwasser sickern und es dauerhaft verunreinigen. Um die Bevölkerung zu schützen, gelten in einigen Teilen Hanaus Nutzungsverbote für Grundwasser.
Diese Verbote werden von der Unteren Wasserbehörde ausgesprochen und regelmäßig als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Die aktuellste amtliche Bekanntmachung wurde am 24.05.2017 veröffentlicht. Zu der Zeit war die für Hanau zuständige untere Wasserbehörde noch beim Main-Kinzig-Kreis angesiedelt.
Wo die Nutzung von Grundwasser verboten ist
Wo vom Grundwassergebrauch abgeraten wird
Hinweis:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Grundstück in einem betroffenen Bereich liegt, wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Wasserbehörde der Stadt Hanau. Bei uns erfahren Sie, ob für Ihre Adresse ein Verbot oder eine Empfehlung gilt.
Diese Verbote werden von der Unteren Wasserbehörde ausgesprochen und regelmäßig als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Die aktuellste amtliche Bekanntmachung wurde am 24.05.2017 veröffentlicht. Zu der Zeit war die für Hanau zuständige untere Wasserbehörde noch beim Main-Kinzig-Kreis angesiedelt.
Wo die Nutzung von Grundwasser verboten ist
- Hanau-Nordwest/Kesselstadt-Ost (Abstrom ehemaliges Dekalin-Gelände)
- Hanau-Lamboy (Teilbereich der ehemaligen Francois-Kaserne)
- Hanau-Steinheim, Hermann-Ehlers-Straße und Umgebung, Richtung Main
- Hanau-Wolfgang, Großauheim (Wolfgang-Kaserne, Campo-Pond, Argonner Park)
- Hanau-Wolfgang und Hanau, Bulau Kleingärten und Kleingartenanlage westlich der ehemaligen Pioneer-Kaserne
Wo vom Grundwassergebrauch abgeraten wird
- Abstrom der Pioneer-Kaserne, nördlich der Kleingartenanlage
- Hanau, westliche Innenstadt (Bereich um die Katharina-Belgica-Straße wurde aus dem Verbot herausgenommen)
- Hanau-Großauheim, Hergerswiesenweg, Depotstraße
- Hanau-Großauheim, westlich der ehemaligen Old Argonner Kaserne (Im Rausch, Benzstraße u.a.)
- Hanau-Mittelbuchen, außerhalb, Roßdorfer Straße
Hinweis:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Grundstück in einem betroffenen Bereich liegt, wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Wasserbehörde der Stadt Hanau. Bei uns erfahren Sie, ob für Ihre Adresse ein Verbot oder eine Empfehlung gilt.
Grundwasser ist eine wichtige Ressource für Natur und Menschen. Dauerhafte Absenkungen des Grundwassers sind deshalb grundsätzlich nicht erlaubt, denn sie können den Wasserhaushalt stören, die Natur in der Umgebung beeinträchtigen und sogar Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen.
Bei Bauprojekten, zum Beispiel im Tiefbau, kann es jedoch nötig sein, das Grundwasser vorübergehend abzusenken, damit Arbeiten sicher und trocken ausgeführt werden können. In solchen Fällen ist ein offizielles Genehmigungsverfahren vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen kontrolliert ablaufen und keine bleibenden Schäden entstehen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, das eine Grundwasserabsenkung erfordert, beachten Sie bitte das Merblatt "Grundwasserhaltung" und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der unteren Wasserbehörde auf. Wir beraten Sie gern zu den notwendigen Schritten und Voraussetzungen.
Bei Bauprojekten, zum Beispiel im Tiefbau, kann es jedoch nötig sein, das Grundwasser vorübergehend abzusenken, damit Arbeiten sicher und trocken ausgeführt werden können. In solchen Fällen ist ein offizielles Genehmigungsverfahren vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen kontrolliert ablaufen und keine bleibenden Schäden entstehen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, das eine Grundwasserabsenkung erfordert, beachten Sie bitte das Merblatt "Grundwasserhaltung" und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der unteren Wasserbehörde auf. Wir beraten Sie gern zu den notwendigen Schritten und Voraussetzungen.