Sportförderung
Allgemeine Grundsätze der Sportförderung der Stadt Hanau
Die Stadt Hanau fördert die ortsansässigen Turn- und Sportvereine unter Wahrung ihrer Selbständigkeit im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Haushaltsmittel, soweit der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit in Hanau liegt .
Die Förderung ist eine zweckgebundene, freiwillige Leistung der Stadt Hanau, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hanau ist berechtigt, die Zuwendungen der Zuschüsse zu überprüfen.
Bei Investitionen, die über die im Haushaltsplan der Stadt Hanau festgelegten Grenzen hinausgehen, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die Sportkommission ist in allen, den Sport betreffenden Fragen grundsätzlich zu hören. Die Bewilligung der Zuschüsse gemäß Ziffer 4, 5 und 6 erfolgt auf Empfehlung der Sportkommission. Der Magistrat kann in besonderen Einzelfällen von den Richtlinien abweichende Entscheidungen treffen. Durch die nachstehenden Richtlinien wird die Sportförderung in der Stadt Hanau abschließend geregelt.
Das für den Sport in der Stadt Hanau zuständige Amt legt dem Magistrat vierteljährlich einen Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse vor.
Die Stadt Hanau fördert die ortsansässigen Turn- und Sportvereine unter Wahrung ihrer Selbständigkeit im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Haushaltsmittel, soweit der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit in Hanau liegt .
Die Förderung ist eine zweckgebundene, freiwillige Leistung der Stadt Hanau, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hanau ist berechtigt, die Zuwendungen der Zuschüsse zu überprüfen.
Bei Investitionen, die über die im Haushaltsplan der Stadt Hanau festgelegten Grenzen hinausgehen, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die Sportkommission ist in allen, den Sport betreffenden Fragen grundsätzlich zu hören. Die Bewilligung der Zuschüsse gemäß Ziffer 4, 5 und 6 erfolgt auf Empfehlung der Sportkommission. Der Magistrat kann in besonderen Einzelfällen von den Richtlinien abweichende Entscheidungen treffen. Durch die nachstehenden Richtlinien wird die Sportförderung in der Stadt Hanau abschließend geregelt.
Das für den Sport in der Stadt Hanau zuständige Amt legt dem Magistrat vierteljährlich einen Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse vor.
Richtlinie zum Download:
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