Schutzgebiete

Naturschutzgebiet
Hanau ist eine Stadt im Grünen. Zwei Flüsse mit ihren Auewiesen und -wäldern durchqueren Hanau. Zum Erhalt der Natur und Landschaft wurden die vielfältigen und hochwertigen Naturräume unter Schutz gestellt.

So sind allein im Stadtgebiet von Hanau 9 Naturschutzgebiete ausgewiesen, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft gesetzlich verankert ist. Dazu gibt es 7 sogenannte Natura 2000 –Gebiete auf Hanauer Stadtgebiet. Dies sind 5 europaweit anerkannte Fauna-Flora-Habitate (FFH) und 2 europaweit anerkannte Vogelschutzgebiete. Natura 2000 Gebiete und Naturschutzgebiete können sich überlappen.

Kleinräumigere Schutzgebiete sind Geschützte Landschaftsbestandteile von denen es 2 in Hanau gibt und Naturdenkmale, von denen es noch 37 gibt.

Große Teile der Landschaft außerhalb der Bebauung sind in Hanau als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung des Naturhaushaltes, haben aber auch Bedeutung für die Erholung des Menschen und Wahrung des Landschaftsbildes. Das LSG „Stadt Hanau“ wurde in 2013 rechtlich neu festgelegt und umfasst große Teile der außerhalb der Bebauung liegenden Waldflächen, Wiesen und großen Parkanlagen. Das LSG „Hessische Mainauen“ wurde bereits 1987 ausgewiesen. Hier sind die Auwiesen und Flächen entlang des Maines geschützt.

Schutzgebiete

Verordnungen der Landschaftsschutzgebiete
Viele besondere Lebensräume besonders geschützter Pflanzen- und Tierarten sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind.
Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können solche Lebensräume zerstören. Beeinträchtigungen bedürfen deshalb einer Genehmigung. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der verschiedenen Arten im Zentrum der Bemühungen. Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die
naturnahen Biotope
  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder oder offene Felsbildungen
als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft
  • wie Heiden, Magerrasen, Alleen oder Streuobstbestände im Außenbereich.
Hinweise auf gesetzlich geschützte Biotope enthalten Sie online im Hessischen Naturschutzinformationssystem (NATUREG) sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hanau. Die Naturschutzbehörde entscheidet, ob ein geschütztes Biotop vorliegt.
Bei der Naturschutzbehörde können Sie außerdem erfragen, ob sie für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen als Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Landes beantragen können.
1.     Kirchberg bei Mittelbuchen
2.     Gailenberg bei Steinheim
Im Hanauer Stadtgebiet sind derzeit 38 Einzelbäume oder Baumgruppen als Naturdenkmale anerkannt.
Zu den Naturdenkmälern