Lärmsanierung Schiene
Mit einem freiwilligen Förderprogramm der Bundesregierung wird die Deutsche Bahn AG in und um Hanau an bestehenden Schienenwegen Lärmschutz nachrüsten! Das heißt: nach Berechnungen aus einem Schallgutachten und unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte wird eine Vielzahl neuer Lärmschutzwände errichtet – in Summe beläuft sich dies auf ca. 7 km. An Stellen, an denen über den aktiven Lärmschutz die Richtwerte nicht eingehalten werden, haben die Betroffenen Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen wie bspw. Lärmschutzfenster oder Lüfter.
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Jährlich werden vom Bund ca. 150 Mio. € für den Ausbau des Lärmschutzes bereitgestellt. Nach einer durch die DB erstellte Prioritätenliste wurden bisher ca. 1,4 Milliarden € investiert. Und nun ist Hanau an der Reihe!
Zur Vorstellung des Schallgutachtens und der sich daraus ergebenden aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen fand am 24.06.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerhaus Wolfgang statt. Die dort vorgestellten Gutachten und Pläne können Sie sich direkt hier ansehen. Neben den theoretischen Grundlagen sowie einer kurzen Erläuterung der Vorgehensweise zur Erstellung des Schallgutachtens folgt eine tabellarische Aufstellung, in welchen Bereichen neue Lärmschutzwände errichtet werden und welche Anzahl an Wohneinheiten trotz der neuen Lärmschutzwände ein Anrecht auf passiven Lärmschutz haben.
Weiterhin können Sie sich alle vorgestellten Pläne anschauen: zum einen die Grenzwertüberschreitung ohne neue Lärmschutzwände, zum anderen mit neuen Lärmschutzwänden.
Voraussetzung für den Bau der neuen Lärmschutzwände ist allerdings das sogenannte Planfeststellungsverfahren, sodass der Baubeginn frühestens 2024 sein wird.
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Jährlich werden vom Bund ca. 150 Mio. € für den Ausbau des Lärmschutzes bereitgestellt. Nach einer durch die DB erstellte Prioritätenliste wurden bisher ca. 1,4 Milliarden € investiert. Und nun ist Hanau an der Reihe!
Zur Vorstellung des Schallgutachtens und der sich daraus ergebenden aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen fand am 24.06.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerhaus Wolfgang statt. Die dort vorgestellten Gutachten und Pläne können Sie sich direkt hier ansehen. Neben den theoretischen Grundlagen sowie einer kurzen Erläuterung der Vorgehensweise zur Erstellung des Schallgutachtens folgt eine tabellarische Aufstellung, in welchen Bereichen neue Lärmschutzwände errichtet werden und welche Anzahl an Wohneinheiten trotz der neuen Lärmschutzwände ein Anrecht auf passiven Lärmschutz haben.
Weiterhin können Sie sich alle vorgestellten Pläne anschauen: zum einen die Grenzwertüberschreitung ohne neue Lärmschutzwände, zum anderen mit neuen Lärmschutzwänden.
Voraussetzung für den Bau der neuen Lärmschutzwände ist allerdings das sogenannte Planfeststellungsverfahren, sodass der Baubeginn frühestens 2024 sein wird.
Download der Präsentation zur Bürgerinformationsveranstaltung
Pläne mit Maßnahmen (Großauheim)
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Pläne mit Maßnahmen (Lamboy-Südost)
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Pläne ohne Maßnahmen (Wolfgang, Großauheim)
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Pläne ohne Maßnahmen (Lamboy_Südost)
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