Oberbürgermeisterwahlen
Wahlzeit
Die gesetzliche Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt nach § 39 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) sechs Jahre.
Aktueller Amtsinhaber ist Claus Kaminsky (SPD).
Die letzte Wahl des Oberbürgermeisters in Hanau fand am 14.03.2021 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.
Der nächste Wahltermin wird durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt (§ 42 Kommunalwahlgesetz (KWG)). Die Wahl wird gemäß § 42 Abs. 3 HGO frühstens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle* durchgeführt.
Aktueller Amtsinhaber ist Claus Kaminsky (SPD).
Die letzte Wahl des Oberbürgermeisters in Hanau fand am 14.03.2021 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.
Der nächste Wahltermin wird durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt (§ 42 Kommunalwahlgesetz (KWG)). Die Wahl wird gemäß § 42 Abs. 3 HGO frühstens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle* durchgeführt.
* Von diesem Zeitrahmen kann bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl oder Abstimmung ermöglicht wird.
Wahlverfahren
Die Wahl des Oberbürgermeisters findet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt (§ 39 HGO), bei der jeder Wahlberechtigte eine Stimme abgeben kann. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Nähere Informationen zum Wahlverfahren
Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Nähere Informationen zum Wahlverfahren
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt gem. § 30 Abs. 1 HGO ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat.
Wahlergebnisse
Detailierte Ergebnisse sowie Informationen u. a. zur Wahlbeteiligung sind hier abrufbar.
Wahlberechtigte: 60.412 Wähler: 30.314 Gültige Stimmen: 29.540 Wahlbeteiligung: 50,18 % |
Kaminsky, Claus 14.502 St. 49,09 % |
Härtel, Margret 15.038 St. 50,91 % |
Wahlberechtigte: 58.163 Wähler: 31.874 Gültige Stimmen: 31.396 Wahlbeteiligung: 54,80 % |
Huck, Gerd-Friedrich 11.637 St. 37,07 % |
Härtel, Margret 9.929 St. 31,63 % |
Förster, Bert-Rüdiger 2.109 St. 6,72 % |
Herms, Willi 7.721 St. 24,59 % |
Stichwahl:
Wahlberechtigte: 58.222 Wähler: 25.871 Gültige Stimmen: 25.325 Wahlbeteiligung: 44,44 % |
Huck, Gerd-Friedrich 12.446 St. 49,15 % |
Härtel, Margret 12.879 St. 50,85 % |