Pressestelle
Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist Ansprechpartner für den Bereich Pressearbeit / externe Kommunikation für die gesamte Verwaltung und deren Eigenbetriebe und Gesellschaften. Die vorrangige Medienarbeit umfasst die Vermittlung der Verwaltungsarbeit in der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und Social Media-Postings. Zudem beantwortet sie Einzelanfragen von Journalistinnen und Journalisten, gestaltet Pressekonferenzen und medienwirksame Termine. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Koordination und die Begleitung bei der Herausgabe von Informationsschriften, Broschüren und Flyern. Im Katastrophenfall trägt die Pressestelle zudem die zentrale Verantwortung für die Bürgerinformation.
Güzin Langner
Pressesprecherin des MagistratesTel: 06181-295-929
guezin.langner@hanau.de
Dominik Kuhn
Leiter Presse und ÖffentlichkeitsarbeitTel: 06181-18000820
dominik.kuhn@bhg-hanau.de
Ute Wolf
PressesprecherinTel: 06181-295-664
ute.wolf@bhg-hanau.de
Sebastian Mack
PressesprecherTel: 06181-295-266
sebastian.mack@hanau.de
Regelungen für Dreharbeiten, Fotoshootings und Drohnenflüge
Sehr geehrten Damen und Herren,
sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Medienschaffende.
Wir freuen uns, dass Sie aus und über die Stadt Hanau berichten wollen.
Es gibt viele schöne und spannende Plätze in der Brüder-Grimm-Stadt!
Und es gibt für Film-, TV- und Videoaufnahmen auch Regeln. Die haben wir hier für Sie zusammengefasst und bitten um Beachtung.
Für Genehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse schreiben Sie bitte ordnungsamt@hanau.de an, bei Medienanfragen wenden Sie sich gerne an oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de.
Die Genehmigungspflicht für Dreharbeiten oder Fotoshootings im öffentlichen Raum hängt vom Einzelfall ab.
sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Medienschaffende.
Wir freuen uns, dass Sie aus und über die Stadt Hanau berichten wollen.
Es gibt viele schöne und spannende Plätze in der Brüder-Grimm-Stadt!
Und es gibt für Film-, TV- und Videoaufnahmen auch Regeln. Die haben wir hier für Sie zusammengefasst und bitten um Beachtung.
Für Genehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse schreiben Sie bitte ordnungsamt@hanau.de an, bei Medienanfragen wenden Sie sich gerne an oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de.
Die Genehmigungspflicht für Dreharbeiten oder Fotoshootings im öffentlichen Raum hängt vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich gilt:
Genehmigungsfrei sind Foto- und Film-Aufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Darunter fallen Aufnahmen mit einer Handkamera oder eine Kamera auf einem Stativ, die keinerlei Einschränkung für Verkehrsfluss oder den Gebrauch der öffentlichen Flächen mit sich bringen. (Beispiel: TV-Interviews in der Fußgängerzone oder auf dem Marktplatz).
Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden gefilmt oder fotografiert werden. Diese „Panoramafreiheit“ ist im Urhebergesetz verankert. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Genehmigungsfrei sind Foto- und Film-Aufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Darunter fallen Aufnahmen mit einer Handkamera oder eine Kamera auf einem Stativ, die keinerlei Einschränkung für Verkehrsfluss oder den Gebrauch der öffentlichen Flächen mit sich bringen. (Beispiel: TV-Interviews in der Fußgängerzone oder auf dem Marktplatz).
Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden gefilmt oder fotografiert werden. Diese „Panoramafreiheit“ ist im Urhebergesetz verankert. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Zu genehmigen sind: Dreharbeiten oder Fotoshootings mit Einschränkungen der öffentlichen Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünlagen. Für diese Sondernutzung ist eine Genehmigung vom Ordnungsamt der Stadt Hanau erforderlich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn öffentliche Flächen durch Sperrungen, Fahraufnahmen, Abstellen von Produktionsfahrzeugen oder Aufbauten wie Tische, Gerüste, Zelte, Bühne und anderes Equipment eingeschränkt sind. (Beispiel: Aufnahmen für einen TV-Krimi oder Kinofilm, aufwendiges Fotoshooting mit Kulissen, Komparsen und/oder Beleuchtung)
Immer genehmigungspflichtig sind Dreharbeiten oder Fotoshootings im Innenbereich städtischer Gebäude (Schulen, Museen, Schloss, Verwaltung, Schwimmbäder etc.).
Immer genehmigungspflichtig sind Dreharbeiten oder Fotoshootings im Innenbereich städtischer Gebäude (Schulen, Museen, Schloss, Verwaltung, Schwimmbäder etc.).
Bitte stellen Sie einen Antrag für die Drehgenehmigung/Sondernutzungserlaubnis an das Ordnungsamt der Stadt Hanau per E-Mail an:
ordnungsamt@hanau.de
Der formlose schriftliche Antrag muss in Deutsch verfasst sein und die nachfolgenden Angaben enthalten:
ordnungsamt@hanau.de
Der formlose schriftliche Antrag muss in Deutsch verfasst sein und die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Art und Zweck der Produktion
- Datum und ungefähre Uhrzeit der Aufnahmen
- Beschreibung und Anzahl der Drehorte (Straße, Hausnr., Lage), ggf. mit Plan mit kurzer Szenenbeschreibung
Für Drohnenaufnahmen gilt folgendes: Ob eine Genehmigung erforderlich ist, richtet sich nach der Betriebskategorie der eingesetzten Drohne. Weitere Informationen zur Drohnenverordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung sowie Downloads von Anträgen finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Finden die Drohnenaufnahmen auf öffentlichen Geländen statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen.
Bitte stellen Sie einen Antrag für die Drehgenehmigung/Sondernutzungserlaubnis an das Ordnungsamt der Stadt Hanau per E-Mail an:
ordnungsamt@hanau.de
Der formlose schriftliche Antrag muss in Deutsch verfasst sein und die nachfolgenden Angaben enthalten:
Finden die Drohnenaufnahmen auf öffentlichen Geländen statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen.
Bitte stellen Sie einen Antrag für die Drehgenehmigung/Sondernutzungserlaubnis an das Ordnungsamt der Stadt Hanau per E-Mail an:
ordnungsamt@hanau.de
Der formlose schriftliche Antrag muss in Deutsch verfasst sein und die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Art und Zweck der Produktion
- Datum und ungefähre Uhrzeit der Aufnahmen
- Beschreibung und Anzahl der Drehorte (Straße, Hausnr., Lage), ggf. mit Plan mit kurzer Szenenbeschreibung
- Geplante Aufbauten oder gewünschte Verkehrseinschränkungen (Absperrungen)
- geplante Fahraufnahmen (ob mit oder ohne Trailer)
- Vollständige Kontaktdaten für Rückfragen etc.
Für Dreharbeiten im oder Drohnenaufnahmen über dem Staatspark Wilhelmsbad kontaktieren Sie bitte:
Staatliche Schlösser und Gärten Hessen unter fotoundfilm@schloesser.hessen.de
oder stellen Sie einen Antrag zur Drehgenehmigung
Staatliche Schlösser und Gärten Hessen unter fotoundfilm@schloesser.hessen.de
oder stellen Sie einen Antrag zur Drehgenehmigung