Hinweisgebermeldestelle
Meldestelle nach dem Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetz
Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 das Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz beschlossen (GVBl. 06.06.2023, S. 353), welches nun parallel mit dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist (BGBl. 02.06.2023, Nr. 140). Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes basiert auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie (2019/1937) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Beschäftigte haben z. B. die Möglichkeit, dort Korruptionssachverhalte oder bestimmte Verstöße in Bezug auf Strafbestände (z. B. Betrug, Wirtschaftsprüfungsdelikte, Finanzkriminalität) zu melden, ohne dass sie deshalb berufliche Repressalien befürchten müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichend Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Betroffene können Hinweise sicher und anonym an die bei der Stadt Hanau eingerichtete Stelle richten.
Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 das Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz beschlossen (GVBl. 06.06.2023, S. 353), welches nun parallel mit dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist (BGBl. 02.06.2023, Nr. 140). Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes basiert auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie (2019/1937) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Beschäftigte haben z. B. die Möglichkeit, dort Korruptionssachverhalte oder bestimmte Verstöße in Bezug auf Strafbestände (z. B. Betrug, Wirtschaftsprüfungsdelikte, Finanzkriminalität) zu melden, ohne dass sie deshalb berufliche Repressalien befürchten müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichend Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Betroffene können Hinweise sicher und anonym an die bei der Stadt Hanau eingerichtete Stelle richten.