Magistrat der Stadt Hanau
Der Magistrat ist die "Regierung" der Stadt Hanau. Der Magistrat trifft Entscheidungen in allen laufenden Verwaltungsangelegenheiten, er bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus.
Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern, Fachbereichen und Eigenbetrieben untersteht, unterstützt. Der Magistrat der Stadt Hanau besteht aus elf Personen.
Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern, Fachbereichen und Eigenbetrieben untersteht, unterstützt. Der Magistrat der Stadt Hanau besteht aus elf Personen.
Hauptamtlicher Magistrat
Ehrenamtlicher Magistrat
Der Magistrat der Stadt Hanau besteht aus elf Personen.
An der Spitze des Magistrats steht der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin, der/die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hanau auf die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt wird.
Dem Magistrat gehört ein Bürgermeister/ eine Bürgermeisterin und ein hauptamtlicher Stadtrat/ eine hauptamtliche Stadträtin an, die von der Stadtverordnetenversammlung für sechs Jahre gewählt werden. Außerdem gehören dem Magistrat acht ehrenamtliche Stadträte/ Stadträtinnen an, die von der Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre, entsprechend der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung, gewählt werden.
An der Spitze des Magistrats steht der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin, der/die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hanau auf die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt wird.
Dem Magistrat gehört ein Bürgermeister/ eine Bürgermeisterin und ein hauptamtlicher Stadtrat/ eine hauptamtliche Stadträtin an, die von der Stadtverordnetenversammlung für sechs Jahre gewählt werden. Außerdem gehören dem Magistrat acht ehrenamtliche Stadträte/ Stadträtinnen an, die von der Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre, entsprechend der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung, gewählt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Magistratsmitglieder. Magistratsmitglieder können nie Stadtverordnete sein und umgekehrt.
Der Magistrat trifft Entscheidungen in allen laufenden Verwaltungsangelegenheiten, er bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern, Fachbereichen und Eigenbetrieben untersteht, unterstützt.
Der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin und der hauptamtliche Stadtrat/ die hauptamtliche Stadträtin verantworten eigene Geschäftsbereiche, die Dezernate, wobei jedem Dezernat entsprechende Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe zugeordnet sind.
Der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin und der hauptamtliche Stadtrat/ die hauptamtliche Stadträtin verantworten eigene Geschäftsbereiche, die Dezernate, wobei jedem Dezernat entsprechende Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe zugeordnet sind.
Der Magistrat ist ein Kollegialorgan und fasst seine Beschlüsse mehrheitlich, die Sitzungen des Magistrats sind nicht öffentlich. Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil und hat hier jederzeitiges Rederecht.