Die Stadtverordnetenversammlung
Resolution „Nie wieder ist jetzt“ – Hanau steht zusammen gegen Rechtsextremismus
Beate Funck, Stadtverordnetenvorsteherin
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. Februar 2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau bekennt sich entschieden zu den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankerten unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Angesichts der zunehmenden Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes und der Bedrohung unserer demokratischen Grundwerte müssen wir entschlossen handeln. ...
Die Landtagswahlen im Oktober vergangenen Jahres in Hessen und Bayern, in denen die AfD Wahlergebnisse im zweistelligen Prozentbereich erreichen konnte, haben uns zutiefst erschüttert. Die Enthüllungen über das Treffen von Potsdam haben zahlreichen Menschen jedoch endlich die Augen geöffnet – sie sind in den letzten Tagen und Wochen zu Hunderttausenden auf die Straße gegangen, um für Menschenrechte, gegen menschenverachtenden Rassismus, gegen Antisemitismus und Antiislamismus, gegen jede Form von Extremismus zu demonstrieren.
Auch in Hanau gingen Tausende auf die Straße. Was aber folgt jetzt?
„Nie wieder!“ darf keine Floskel, keine Aufforderung für die ferne Zukunft sein, sondern muss von uns JETZT gelebt werden. Wir müssen endlich aktiv werden. Auch wir in Hanau müssen dafür eintreten, dass Rechtsextremismus in unserer Stadt keinen Platz findet. „Hanau steht zusammen“ ist ein Satz, der anlässlich der schrecklichen Ereignisse des 19. Februar 2020 geprägt wurde, Er bringt unser Zusammengehörigkeitsgefühl zum Ausdruck und hat auch heute Gültigkeit.
In Hanau leben Menschen aus 140 Nationen friedlich zusammen, wohnen hier, gehen hier zur Schule oder zur Arbeit. Sie alle sind Teil unserer lebendigen, vielfältigen Stadtgesellschaft – so soll das auch bleiben – niemand darf vertrieben werden. Hanau ist bunt!
Es ist unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker in Hanau, aktiv gegen rechtsextreme Ideologien vorzugehen und rechtsextremen Wortführern Paroli zu bieten. Wir wollen alles daransetzen, dass die Menschen in unserer Stadt sicher, in Frieden und Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit leben können.
Weitere Informationen:
Jeder deutsche Staatsbürger und EU-Bürger, der in Hanau einen festen Wohnsitz hat, der am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Wochen in Hanau wohnt, kann wählen (aktives Wahlrecht). Wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens drei Monate seinen Wohnsitz in Hanau hat (passives Wahlrecht).
Stadtverordnete sind ehrenamtlich Tätige, die an der Ausübung ihres Mandates nicht gehindert werden dürfen.
- den Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin
- zwei Stellvertreter
- und ein Präsidium (Ältestenrat), dem Mitglieder jeder Fraktion angehören.
Als oberstes Organ der Stadt berät und beschließt die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen einmal monatlich über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt, sofern diese Rechte nicht dem Magistrat, einem Ausschuss oder Ortsbeirat übertragen wurden. Die Tagesordnungen der Sitzungen werden vorab öffentlich bekanntgemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung erlässt die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Stadtverwaltung zu führen ist und entscheidet über wichtige Haushaltsangelegenheiten, z. B. über die Aufnahme von Krediten oder über die Verwendung der Einnahmen (Steuern, Gebühren, Beiträge).
Die Stadtverordnetenversammlung ist weiterhin zuständig für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen (z. B. über die Erhebung von Gebühren). Außerdem wählt sie den Magistrat mit Ausnahme der/des direkt vom Volk gewählten Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters und überwacht dessen Geschäftsführung.
Mit Hilfe des Rechtes auf Akteneinsicht können sich die Fraktionen jederzeit einen Überblick über bestimmte Sachthemen bzw. Vorgänge in der Verwaltung beschaffen. Weiterhin haben sie die Möglichkeit, in der Stadtverordnetenversammlung Anträge zu stellen. Finden diese dort eine Mehrheit und werden beschlossen, so ist der entsprechende Antrag für den Magistrat bindend und muss umgesetzt werden. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben ferner die Möglichkeit, Anfragen an den Magistrat zu stellen. Diese müssen dessen Aufgabengebiet betreffen.
Um politische Mehrheiten zu bekommen, schließen sich in der Regel die grundsätzlich in ihrer Entscheidung unabhängigen Stadtverordneten einer Partei zu Gruppen (Fraktionen) mit gemeinsamen Zielen zusammen.