Ehrenamtliche Vormundschaften
Koordinierungsstelle (KeV)Die Übernahme der Vormundschaft für ein Kind setzt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft und Fähigkeit voraus, sich für die Bedürfnisse und Interessen eines fremden Kindes einzusetzen. Es gibt bestimmte Situationen, in denen Minderjährige einen Vormund benötigen: Wenn Eltern ihre elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen können, weil Sie zum Beispiel schwer erkranken und versterben oder wenn Eltern aufgrund gerichtlicher Entscheidung diese nicht wahrnehmen dürfen, muss für Minderjährige eine Vormundschaft eingerichtet werden.
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In Zukunft sollen auch geeignete, geschulte, ehrenamtlich engagierte Menschen auf Vorschlag des Jugendamtes vom Familiengericht als Vormund bestellt werden.
Hierbei geht es nicht darum ein Mündel in den eigenen Haushalt aufzunehmen; die Verantwortung für die Erziehung und die Alltagssorge bleibt bei der Pflegefamilie bzw. der Wohngruppe / Einrichtung, in der das Mündel lebt.
Es geht um den kontinuierlichen Kontakt zum Mündel und wichtige Entscheidungen an Eltern statt zu dessen Angelegenheiten wie Unterbringung, Schule, Gesundheit, Vermögen und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Mündel brauchen einen Vormund, zu dem sie Vertrauen haben, der sich Zeit für sie nimmt, sie begleitet und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Hilfesystem eine tragfähige Zukunftsperspektive entwickelt.
Bei Übertragung einer Vormundschaft durch das Familiengericht auf die ehrenamtlichen Einzelvormunde werden diese durch die Koordinationsstelle über die gesamte Zeit der Vormundschaft beraten und unterstützt.
Ehrenamtliche Vormünder erhalten vom Gericht aktuell eine jährliche Aufwandspauschale von ca. 400 Euro pro Jahr und sind über das Land Hessen haftpflichtversichert.
Hierbei geht es nicht darum ein Mündel in den eigenen Haushalt aufzunehmen; die Verantwortung für die Erziehung und die Alltagssorge bleibt bei der Pflegefamilie bzw. der Wohngruppe / Einrichtung, in der das Mündel lebt.
Es geht um den kontinuierlichen Kontakt zum Mündel und wichtige Entscheidungen an Eltern statt zu dessen Angelegenheiten wie Unterbringung, Schule, Gesundheit, Vermögen und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Mündel brauchen einen Vormund, zu dem sie Vertrauen haben, der sich Zeit für sie nimmt, sie begleitet und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Hilfesystem eine tragfähige Zukunftsperspektive entwickelt.
Bei Übertragung einer Vormundschaft durch das Familiengericht auf die ehrenamtlichen Einzelvormunde werden diese durch die Koordinationsstelle über die gesamte Zeit der Vormundschaft beraten und unterstützt.
Ehrenamtliche Vormünder erhalten vom Gericht aktuell eine jährliche Aufwandspauschale von ca. 400 Euro pro Jahr und sind über das Land Hessen haftpflichtversichert.
Aufgrund rechtlicher Änderungen im Sozialgesetzbuch VIII sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch soll ehrenamtlichen Vormundschaften der Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft eingeräumt werden, da der persönliche Kontakt im Vordergrund steht.
Die sogenannten Amtsvormundschaften werden durch Mitarbeitende des Jugendamts ausgeführt. Auch gibt es Berufsvormünder, die vom Gericht bestellt werden. In Zukunft sollen laut Gesetz zusätzlich ehrenamtliche Einzelvormunde eingesetzt werden können, die die Mündel bis zur Volljährigkeit begleiten.
Die sogenannten Amtsvormundschaften werden durch Mitarbeitende des Jugendamts ausgeführt. Auch gibt es Berufsvormünder, die vom Gericht bestellt werden. In Zukunft sollen laut Gesetz zusätzlich ehrenamtliche Einzelvormunde eingesetzt werden können, die die Mündel bis zur Volljährigkeit begleiten.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen Minderjährige einen Vormund benötigen: Wenn Eltern ihre elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen können, weil Sie zum Beispiel schwer erkranken und versterben oder wenn Eltern aufgrund gerichtlicher Entscheidung diese nicht wahrnehmen dürfen, muss für Minderjährige eine Vormundschaft eingerichtet werden.
Die Übernahme der Vormundschaft für ein Kind setzt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft und Fähigkeit voraus, sich für die Bedürfnisse und Interessen eines fremden Kindes einzusetzen. In der Regel ist die Vormundschaft auf eine langfristige Betreuung angelegt, weshalb eine dauerhafte Bereitschaft erforderlich ist. Der Umgang mit dem Kind, seinen Bezugspersonen und den Herkunftseltern erfordert sowohl Sensibilität als auch Klarheit.
Ehrenamtliche Vormünder werden durch Schulung, Beratung und Unterstützung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss im Vorfeld vorgelegt werden.
Eine spezielle Ausbildung oder berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich; Berufserfahrung im pädagogischen oder juristischen Bereich von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
- Sie sind bereit, ein langfristiges und kontinuierliches, verantwortungsbewusstes Engagement zu übernehmen.
- Sie schätzen Kinder und Jugendliche und begegnen ihnen mit Respekt.
- Sie können ausreichend Zeit für den persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufbringen.
- Sie sind bereit mit den Behörden und Institutionen Familiengericht und Jugendamt zusammenzuarbeiten.
- Sie nehmen an entsprechenden Schulungsmodulen teil
- Sie besitzen die nötige Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft, um die Interessen des Mündels zu vertreten.
- Sie sind psychisch und physisch gesund.
- Sie befinden sich in stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Sie können sich offen mit anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen auseinandersetzen.
- Sie sind bereit, die Geschichte des Kindes/Jugendlichen sowie die seiner Herkunftseltern zu akzeptieren und sich damit auseinanderzusetzen.
- Sie können mit Enttäuschungen umgehen und respektieren auch Entscheidungen anderer.
- Sie sind kritikfähig und bereit, Ihr eigenes Handeln als Vormund zu reflektieren.
Ehrenamtliche Vormünder werden durch Schulung, Beratung und Unterstützung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss im Vorfeld vorgelegt werden.
Eine spezielle Ausbildung oder berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich; Berufserfahrung im pädagogischen oder juristischen Bereich von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.