Kommunal- & OB-Wahl am 15.03.2026

Titelbild Aktuelle Wahl
Am 15. März 2026 finden in der Stadt Hanau die Kommunalwahlen sowie die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters statt.

Eine eventuelle Oberbürgermeisterstichwahl wurde für den 29. März 2026 terminiert.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahl.
Briefwahl & Wahlscheine
Die Frist für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr.

Im Falle einer Wahlberechtigung für die Direktwahl werden auch zugleich Briefwahlunterlagen für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 29. März beantragt. Ist dies nicht gewünscht, geben Sie dies bitte bei der Antragstellung mit an.

HINWEIS:
Aufgrund möglicher Postlaufzeiten wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen!

Briefwahlunterlagen können schriftlich wir folgt beantragt werden:
Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Rathaus, Am Markt 14–18, 63450 Hanau, beantragt und abgeholt werden. Auch besteht dort die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.

Das Briefwahlbüro hat wie folgt geöffnet:
 
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Ab 14.02.2026 auch Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr

 
Das Online-Formular ist bis einschließlich Dienstag, 10. März 2026 über nachfolgenden Link abrufbar: Online-Formular

Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung führt ebenfalls zum Online-Formular.
 
Briefwahlunterlagen können per E-Mail über wahlbuero@hanau.de beantragt werden.

Im Falle einer Wahlberechtigung für die Direktwahl werden auch zugleich Briefwahlunterlagen für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 29. März beantragt. Ist dies nicht gewünscht, geben Sie dies bitte bei der Antragstellung mit an.

Verpflichtend für die Beantragung sind zudem folgende Angaben:
 
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse (Straße, Nr., PLZ und Wohnort)
Briefwahlunterlagen können schriftlich - jedoch nicht telefonisch - beim Wahlbüro der Stadt Hanau beantragt werden.

Auch besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und dem Wahlbüro zu übersenden.

Verpflichtend bei der schriftlichen Beantragung sind folgende Angaben:
 
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse (Straße, Nr., PLZ und Wohnort)
Musterstimmzettel

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Hanau hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie deren Reihenfolge entschieden.

Die daraus resultierenden Stimmzettel können Sie hier als Muster abrufen:

Häufig gestellte Fragen - FAQ
Am 15. März 2026 werden in Hanau folgende Wahlen durchgeführt:
 
  • Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters
  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung
  • Wahlen der acht Hanauer Ortsbeiräte
  • Wahl des Ausländerbeirates
Erhält keiner der Kandidatinnen und Kandidaten bei der Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters die erforderliche Mehrheit, findet am 29. März 2026 eine Stichwahl statt.

 
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr.

Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
 
Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl:

1. Alter & Staatsangehörigkeit
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind.

2. Wohnsitzdauer
Sie müssen seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt
  • für die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Hanau bzw.
  • für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Ortsbezirk haben.
Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

3. Kein Ausschluss durch Gericht
Sie dürfen nicht aufgrund eines zivil‐ oder strafrechtlichen Urteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.


Ausländerbeiratswahl:
Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Hierzu zählen auch staatenlose Personen und nichtdeutsche Unionsbürger.
 
Das Wahlverfahren für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters unterscheidet sich gegenüber dem Wahlverfahren der Kommunalwahlen:

Oberbürgermeisterwahl:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Kommunalwahlen:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. In Hanau können am 15. März 2026 somit folgende Stimmen vergeben werden:
 
Wahl der Stadtverordnetenversammlung 59 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 1 Großauheim/Wolfgang 19 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 2 Steinheim 15 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 3 Klein-Auheim 9 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 4 Mittelbuchen 9 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 5 Innenstadt 19 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 6 Kesselstadt 15 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 7 Nordwest 13 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 8 Lamboy/Tümpelgarten 13 Stimmen
Wahl des Auslanderbeirates 15 Stimmen
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind (siehe auch "Wie viele Stimmen habe ich?").

Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Nähere Informationen zum Wahlsystem finden Sie hier.
 
Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen hat am 02. Februar 2026 begonnen und endet am Freitag, 13. März 2026 um 13:00 Uhr.

Seit diesem Zeitpunkt ist auch das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet.

Ein Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich beim Wahlbüro gestellt werden. 

 
Bei dem Versand von Briefwahlunterlagen sind zunächst die Postlaufzeiten zu beachten. Hierbei kann es vorkommen, dass z.B. die Unterlagen für Ehepaare trotz gleichzeitiger Beantragung an unterschiedlichen Tagen eintreffen.

Sind Ihre Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro!

In diesem Fall können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!


Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm neue Unterlagen ausgestellt werden.
 
Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.

Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten daher dringend die Postlaufzeiten beachten!
 
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
 
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, können Sie sich auf Antrag bis zum 22.02.2026 in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, damit Sie wählen können. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich dauerhaft in Hanau aufhalten. Zur Beantragung kommen Sie bitte mit Ihrem Ausweisdokument persönlich im Wahlbüro vorbei.
 
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann im Wahllokal an der Wahl teilnehmen. Er muss einen Ausweis oder Pass mitbringen, damit er sich identifizieren kann.
 
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro auf.
 
Gegenüber vorherigen Kommunalwahlen werden im Vorfeld der Wahl keine Musterstimmzettel an die Wahlberechtigten versandt.

Musterstimmzettel für die einzelnen Wahlen sind auf dieser Seite zum Download veröffentlicht.

Weiterhin werden Musterstimmzettel ab Beginn der Briefwahl im Briefwahlbüro (Rathaus) ausgelegt.
 
Spätestens bis zum 22. Februar 2026 erhält jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte umgehend, spätestens bis 27. Februar 2026 das Wahlbüro.
 
Wahlbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die Einteilung ist aber auch hier abrufbar.

Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.

HINWEIS:
Bitte kontrollieren Sie ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung.
 
Der überwiegende Teil der benötigten Wahlhelferstellen ist bereits besetzt. Aktuell werden nur noch vereinzelt Ersatzhelferinnen und Ersatzhelfer gesucht.

Nähere Informationen zum Wahlhelferehrenamt finden Sie hier.
 
Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Hanau eingetragen, wenn sie am 01.02.2026 in Hanau eine Hauptwohnung innehaben.

Nach Hanau Zuziehende:
Wahlberechtigte, die sich bis einschließlich 01.02.2026 bei der Meldebehörde für eine Hauptwohnung in Hanau angemeldet haben, werden automatisch in das Hanauer Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 22.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte während der Einsichtsfrist des Wählerverzeichnisses (23. bis 27.02.2026) beim Wahlbüro in Hanau nachfragen, weshalb die Übersendung unterblieben ist.

Wahlberechtigte, die sich bis 22.02.2026 rückwirkend vor dem 01.02.2026 anmelden, können und müssen während der Einsichtsfrist des Wählerverzeichnisses (23.02. – 27.02.2026) beim Wahlbüro in Hanau Einspruch gegen dieses einlegen, um die Teilnahme an der Wahl zu sichern.

Von Hanau Wegziehende:
Durch den Wegzug geht das Wahlrecht in Hanau verloren.

Innerhalb Hanau Umziehende:
Wahlberechtigte, die nach dem 01.02.2026 in Hanau in einen anderen Ortsbezirk umziehen, verlieren das Wahlrecht zur Ortsbeiratswahl.

Wahlberechtigung zur Stichwahl:
Personen, die erst für die eventuelle Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein.