Kreistagswahlen
Wahlzeit
Die Wahlzeit der Kreistagsabgeordneten beträgt gemäß § 26 der Hessische Landkreisordnung (HKO) fünf Jahre und beginnt jeweils am 1. April (§ 2 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG)).
Die letzte Kreistagswahl im Main-Kinzig-Kreis fand am 14.03.2021 statt.
Die nächste Wahl findet im März 2026 statt. Der Wahltag wird von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt (§ 2 Abs. 2 KWG).
Wahlverfahren
Die Kreistagswahlen findet nach dem System der personenbezogenen Verhältniswahl statt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Die Zahl der Kreistagsabgeordneten ist in § 25 HKO geregelt. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises besteht aus insgesamt 87 Mitgliedern, folglich können die Wählerinnen und Wähler bis zu 87 Stimmen vergeben.
Nähere Informationen zum Wahlverfahren
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Die Zahl der Kreistagsabgeordneten ist in § 25 HKO geregelt. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises besteht aus insgesamt 87 Mitgliedern, folglich können die Wählerinnen und Wähler bis zu 87 Stimmen vergeben.
Nähere Informationen zum Wahlverfahren
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt gem. § 22 Abs. 1 HKO ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat.
Wahlergebnisse
Die nachfolgenden Darstellungen zeigen die Ergebnisse der vergangenen Kreistagswahlen im Stadtgebiet Hanau:
1974 | Wahlberechtigte: 59.945 Wähler: 49.599 Gültige Stimmen: 48.805 Wahlbeteiligung: 82,74 % |
SPD 20.277 St. 41,55 % |
CDU 23.334 St. 47,81 % |
FDP 3.610 St. 7,40 % |
DKP 857 St. 1,76 % |
FWG 727 St. 1,49 % |
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1977 | Wahlberechtigte: 59.485 Wähler: 45.041 Gültige Stimmen: 44.718 Wahlbeteiligung: 75,72 % |
SPD 20.386 St. 45,59 % |
CDU 21.390 St. 47,83 % |
FDP 2.123 St. 4,75 % |
DKP 669 St. 1,50 % |
KBW 150 St. 0,34 % |
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1981 | Wahlberechtigte: 59.022 Wähler: 42.804 Gültige Stimmen: 42.499 Wahlbeteiligung: 75,52 % |
SPD 17.741 St. 41,74 % |
CDU 19.944 St. 46,93 % |
FDP 2.637 St. 6,20 % |
DKP 295 St. 0,69 % |
GRÜNE 1.882 St. 4,43 % |
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1985 | Wahlberechtigte: 59.353 Wähler: 44.077 Gültige Stimmen: 43.625 Wahlbeteiligung: 74,26 % |
SPD 20.627 St. 47,28 % |
CDU 17.655 St. 40,47 % |
FDP 2.198 St. 5,04 % |
DKP 213 St. 0,49 % |
GRÜNE 2.932 St. 6,72 % |
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1989 | Wahlberechtigte: 58.973 Wähler: 42.926 Gültige Stimmen: 42.221 Wahlbeteiligung: 72,79 % |
SPD 19.390 St. 45,93 % |
CDU 13.629 St. 32,28 % |
FDP 1.886 St. 4,47 % |
DKP 469 St. 1,11 % |
GRÜNE 3.863 St. 9,15 % |
NPD 2.678 St. 6,43 % |
ÖDP 306 St. 0,72 % |
1993 | Wahlberechtigte: 58.849 Wähler: 40.190 Gültige Stimmen: 39.068 Wahlbeteiligung: 68,29 % |
SPD 13.860 St. 35,46 % |
CDU 10.933 St. 27,97 % |
FDP 1.836 St. 4,70 % |
FWG 1.790 St. 4,58 % |
GRÜNE 4.555 St. 11,70 % |
REP 6.094 St. 15,59 % |
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1997 | Wahlberechtigte: 59.869 Wähler: 37.100 Gültige Stimmen: 36.126 Wahlbeteiligung: 61,97 % |
SPD 12.987 St. 35,95 % |
CDU 11.083 St. 30,68 % |
FDP 1.125 St. 3,11 % |
FWG 1.202 St. 3,33 % |
GRÜNE 4.218 St. 11,68 % |
REP 5.308 St. 14,69 % |
PBC 203 St. 0,56 % |