Landratswahlen
Die Wahl des Landrats ist eine Direktwahl. D. h., dass die Wählerinnen und Wählen den Landrat unmittelbar bestimmen können.
Die gesetzliche Amtszeit des Landrats beträgt 6 Jahre. Der Wahltermin wird durch den Kreistag festgelegt und ist in der Regel auf 3 bis 6 Monate vor Ende der Amtszeit terminiert.
Die letzte Landratswahl fand am 29.01.2023 statt (Ergebnisse siehe rechts).
Die letzte Landratswahl fand am 29.01.2023 statt (Ergebnisse siehe rechts).
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt zu der Wahl des Landrats ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs.1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- seit mindestens 3 Monaten im Kreisgebiet seinen Hauptwohnsitz hat und
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlverfahren
Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn keiner der Bewerber im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erreicht hat.