Grundwasser
Zuständige Behörde für das Thema Grundwasser ist die Abteilung Wasser- und Bodenschutz des Main-Kinzig-Kreises. Die Kontaktinformationen sowie weitere Informationen zum Thema Grundwasser finden Sie hier.
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete werden festgesetzt um zu verhindern, dass das Trinkwasser verunreinigt wird. Aus diesem Grund bestehen im Wasserschutzgebiet zum Schutz des Trinkwassers Verbote und Handlungsbeschränkungen.
Die räumliche Lage der Wasserschutzgebiete in Hessen ist im Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie veröffentlicht.
Wasserschutzgebiete werden festgesetzt um zu verhindern, dass das Trinkwasser verunreinigt wird. Aus diesem Grund bestehen im Wasserschutzgebiet zum Schutz des Trinkwassers Verbote und Handlungsbeschränkungen.
Die räumliche Lage der Wasserschutzgebiete in Hessen ist im Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie veröffentlicht.
Grundwassernutzung und Verbote
Grundwassernutzungen sind bei der zuständigen Behörde (Untere Wasserbehörde MKK) anzeigepflichtig. In einigen Gebieten in Hanau ist zudem die Nutzung von Grundwasser verboten.
Gelangen Schadstoffe in den Boden, so können diese auch in das Grundwasser sickern. Zum Schutz der Bevölkerung hat die zuständige Wasserbehörde beim Main-Kinzig-Kreis daher ein Nutzungsverbot für das Grundwasser in einigen Teilen von Hanau ausgesprochen. Die Grundwassernutzungsverbote werden als amtlichen Bekanntmachung (aktuellste Version vom 24.05.2017) vom Main-Kinzig-Kreis veröffentlicht.
Folgende Gebiete sind vom Verbot der Grundwassernutzung betroffen:
Für folgende Gebiete wird empfohlen, auf die Grundwassernutzung zu verzichten:
Gelangen Schadstoffe in den Boden, so können diese auch in das Grundwasser sickern. Zum Schutz der Bevölkerung hat die zuständige Wasserbehörde beim Main-Kinzig-Kreis daher ein Nutzungsverbot für das Grundwasser in einigen Teilen von Hanau ausgesprochen. Die Grundwassernutzungsverbote werden als amtlichen Bekanntmachung (aktuellste Version vom 24.05.2017) vom Main-Kinzig-Kreis veröffentlicht.
Folgende Gebiete sind vom Verbot der Grundwassernutzung betroffen:
- Hanau-Nordwest/Kesselstadt-Ost (Abstrom ehemaliges Dekalin-Gelände)
- Hanau-Lamboy (Teilbereich der ehemaligen Francois-Kaserne)
- Hanau-Steinheim, Hellenhang und Umgebung
- Hanau-Steinheim, Hermann-Ehlers-Straße und Umgebung, Richtung Main
- Hanau-Wolfgang, - Großauheim (Wolfgang-Kaserne, Campo-Pond, Argonner Park)
- Hanau-Wolfgang und Hanau, Bulau Kleingärten und Kleingartenanlage westlich der ehemaligen Pioneer-Kaserne
Für folgende Gebiete wird empfohlen, auf die Grundwassernutzung zu verzichten:
- Abstrom der Pioneer-Kaserne, nördlich der Kleingartenanlage
- Hanau, westliche Innenstadt (der Bereich um die Katharina-Belgica-Straße wurde aus dem Nutzungsverbot herausgenommen)
- Hanau-Großauheim, Hergerswiesenweg, Depotstraße
- Hanau, Großauheim, westlich ehemalige Old Argonner Kaserne, Im Rausch, Benzstraße u.a.
- Hanau-Mittelbuchen, außerhalb, Roßdorfer Straße