Immissionsschutz (Luft und Lärm)

Saubere Luft. Weniger Lärm. Mehr Lebensqualität.

Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für schädliche Umwelteinwirkungen, die u.a. von Baustellen, Feuerungsanlagen und Sport- und Freizeitanlagen ausgehen. Solche Anlagen können genehmigungspflichtig sein und unterliegen daher gegebenenfalls einer behördlichen Prüfung.

Immissionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und Sachgütern vor schädlichen Einwirkungen sicherstellen sollen. Ziel ist es, die Belastungen (Immissionen) auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen.
Grundlage des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dabei wird üblicherweise zwischen Emissionen – den von einer Quelle ausgehenden Belastungen – und Immissionen – den auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie auf Kultur- oder Sachgüter einwirkenden Belastungen – unterschieden.
Zu den wichtigsten Störfaktoren, die von Anlagen, Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen, zählen:
  • Lärm
  • Geruch
  • Licht
  • Erschütterungen
  • Luftverunreinigungen