Für Hundehalter
Eine Bitte: Denken Sie daran, dass Hundekot auf der Straße, in Grünanlagen und auch auf der Wiese (Viehfutter!) stets ein Ärgernis ist. Nehmen Sie die Hundehäufchen in Plastiktüten auf und entsorgen Sie diese bitte im Hausmüll. Vielen Dank!
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
bitte beachten Sie in Hanau und allen Stadtteilen folgende Regeln für Sie und ihren Vierbeiner.
Für Fragen rund um das Thema Naturschutz und Leinenzwang erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 06181/295– 785.
Mehr Informationen über das Halten von Hunden, Gefährliche Hunde und Leinenzwang erhalten Sie beim Ordnungsamt und Bürgerservice 06181/295-455.
bitte beachten Sie in Hanau und allen Stadtteilen folgende Regeln für Sie und ihren Vierbeiner.
Für Fragen rund um das Thema Naturschutz und Leinenzwang erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 06181/295– 785.
Mehr Informationen über das Halten von Hunden, Gefährliche Hunde und Leinenzwang erhalten Sie beim Ordnungsamt und Bürgerservice 06181/295-455.
Leinenzwang auf Wiesen und Wäldern während der Brut- und Setzzeit
Satzungstext Leinenzwang im Außenbereich in der Brut- und Setzzteit
Hundehalter sind während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni jeden Jahres verpflichtet, in den Außenbereichen von Hanau, ihre Hunde anzuleinen. Das Gebiet deckt sich meist mit dem Landschaftsschutzgebiet Hanau Stadt. Die Anleinpflicht gilt in allen Wäldern und den meisten Wiesen rund um Hanau, z.B. nördlich von Hanau im Hirzwald und rund um Wilhelmsbad. Südwestlich von Steinheim und Klein-Auheim, im Hellenwald, am Hellenbach, rund um die Fasanerie. Östlich von Hanau in der gesamten Bulau. Der Grund dafür ist, dass freilaufende Hunde Vögel und andere Tiere aufschrecken und ggbf. von Nestern wegscheuchen. Vögel, die permanent gestört werden, geben ihr Gelege auf und die Eier vertrocknen. Der Hund "meint das natürlich nicht böse", aber durch das freie Laufen und Schnüffeln an jedem Gebüsch und Unterholz bleibt das Aufschrecken bodenbrütender Vögel nicht aus. z.B. sind die wiesenbrütenden Kiebitze seit Ende der 90er Jahre in Hanau verschwunden. Auch die einstmals sehr häufigen, bodenbrütenden Lerchen sind drastisch im Bestand zurückgegangen.
Einige Hunde mit starkem Jagdtrieb erschrecken andere Tiere nicht nur, sondern jagen sie, so dass Jungtiere gelegentlich gerissen werden.
Zum Schutz der brütenden Vögel und zum Schutz von Jungtieren sind Hunde in dieser Zeit anzuleinen. Aber auch, wenn in einem Gebiet keine gesetzliche Verpflichtung zum Anleinen besteht, so sollte aus Respekt vor den brütenden Tieren trotzdem der Hund angeleint werden.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100 € geahndet werden.
Mehr Informationen über Naturschutz und Leinenzwang erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 06181/295– 785.
Die Gebiete mit Leinenpflicht können Sie sich im Bürger-GIS "Hanau Map" ansehen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre zum Thema Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit.
Hundehalter sind während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni jeden Jahres verpflichtet, in den Außenbereichen von Hanau, ihre Hunde anzuleinen. Das Gebiet deckt sich meist mit dem Landschaftsschutzgebiet Hanau Stadt. Die Anleinpflicht gilt in allen Wäldern und den meisten Wiesen rund um Hanau, z.B. nördlich von Hanau im Hirzwald und rund um Wilhelmsbad. Südwestlich von Steinheim und Klein-Auheim, im Hellenwald, am Hellenbach, rund um die Fasanerie. Östlich von Hanau in der gesamten Bulau. Der Grund dafür ist, dass freilaufende Hunde Vögel und andere Tiere aufschrecken und ggbf. von Nestern wegscheuchen. Vögel, die permanent gestört werden, geben ihr Gelege auf und die Eier vertrocknen. Der Hund "meint das natürlich nicht böse", aber durch das freie Laufen und Schnüffeln an jedem Gebüsch und Unterholz bleibt das Aufschrecken bodenbrütender Vögel nicht aus. z.B. sind die wiesenbrütenden Kiebitze seit Ende der 90er Jahre in Hanau verschwunden. Auch die einstmals sehr häufigen, bodenbrütenden Lerchen sind drastisch im Bestand zurückgegangen.
Einige Hunde mit starkem Jagdtrieb erschrecken andere Tiere nicht nur, sondern jagen sie, so dass Jungtiere gelegentlich gerissen werden.
Zum Schutz der brütenden Vögel und zum Schutz von Jungtieren sind Hunde in dieser Zeit anzuleinen. Aber auch, wenn in einem Gebiet keine gesetzliche Verpflichtung zum Anleinen besteht, so sollte aus Respekt vor den brütenden Tieren trotzdem der Hund angeleint werden.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100 € geahndet werden.
Mehr Informationen über Naturschutz und Leinenzwang erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 06181/295– 785.
Die Gebiete mit Leinenpflicht können Sie sich im Bürger-GIS "Hanau Map" ansehen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre zum Thema Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit.
Leinenzwang nach Gefahrenabwehrverordnung
Satzungstext Leinenzwang nach der Gefahrenabwehrverordnung
Diese Verordnung dient dem Schutz der Bevölkerung und gilt ganzjährig:
In der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden ist geregelt, dass Hunde u.a. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Märkten, Messen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine zu führen sind. In Ergänzung hat die Stadt stark frequentierte Fußgängerbereiche sowie Parkanlagen und Grünzüge im Stadtbereich ausgewiesen in denen ebenfalls die Hunde ganzjährig anzuleinen sind.
Achtung: Gefährliche Hunde ohne positive Wesensprüfung sind generell anzuleinen!
Die Verordnung gilt in folgenden Gebieten, die im Bürger-GIS "Hanau Map" unter dem Menüpunkt Stadtrecht als Karte zu sehen sind.
Mehr Informationen über das Halten von Hunden, Gefährliche Hunde und Leinenzwang erhalten Sie beim Ordnungsamt und Bürgerservice 06181/295-455.
Diese Verordnung dient dem Schutz der Bevölkerung und gilt ganzjährig:
In der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden ist geregelt, dass Hunde u.a. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Märkten, Messen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine zu führen sind. In Ergänzung hat die Stadt stark frequentierte Fußgängerbereiche sowie Parkanlagen und Grünzüge im Stadtbereich ausgewiesen in denen ebenfalls die Hunde ganzjährig anzuleinen sind.
Achtung: Gefährliche Hunde ohne positive Wesensprüfung sind generell anzuleinen!
Die Verordnung gilt in folgenden Gebieten, die im Bürger-GIS "Hanau Map" unter dem Menüpunkt Stadtrecht als Karte zu sehen sind.
- Innenstadt: alle Fußgängerzonen sowie Grünflächen und Parkanlagen
- Lamboy - Tümpelgarten: Grünanlagen und Parkanlagen
- Steinheim: Schlossgarten, Burggarten, Kneipp-Anlage und weitere Grünflächen
- Klein-Auheim: Rosengarten und Grünfläche Feldstraße/ Weiskircher Straße Großauheim: Parks, Grünflächen und Teile des Mainufers
- Wolfgang: Grünzug „Vor der Pulvermühle"
- Kesselstadt / Weststadt: Hochgericht, Schlosspark, Mainwiesen, Grünflächen und Grünanlagen
- Nordwest: Grünfläche entlang des Salisbaches
Mehr Informationen über das Halten von Hunden, Gefährliche Hunde und Leinenzwang erhalten Sie beim Ordnungsamt und Bürgerservice 06181/295-455.