Finanzen, Steuern und Gebühren

Geldzählen
Zu den Haupteinnahmequellen einer Kommune gehören Steuern. Über den kommunalen Finanzausgleich ist die Stadt beispielsweise an dem Einkommenssteuer- und Umsatzsteueraufkommen beteiligt.
Die Einnahmen aus Gewerbe- und Grundsteuer kommt der Stadt Hanau in vollem Umfang zugute. Zudem kann die Kommune die Höhe der Einnahmen über Hebesätze eigenständig steuern. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Gebühren und Steuern der Stadt Hanau. Eine ausführliche Liste aller Online-Services, ausfüllbarer pdf-Anträge und weiterer nützlicher Informationen hierzu finden Sie auch unter www.hanau-digital.de
Veränderungen durch die neue Abfallsatzung, geltend ab dem 01.01.2024
80 l Umleerbehälter (14-tägige Leerung) 179,28 EUR/Jahr
120 l Umleerbehälter (14-tägige Leerung) 268,92 EUR/Jahr
80 l Umleerbehälter (wöchentliche Leerung) 358,56 EUR/Jahr
120 l Umleerbehälter (wöchentliche Leerung) 537,84 EUR/Jahr
240 l Umleerbehälter (wöchentliche Leerung) 1.075,68 EUR/Jahr
0,77 m³ Umleerbehälter (wöchentliche Leerung) 3.451,16 EUR/Jahr
1,1 m³ Umleerbehälter (wöchentliche Leerung) 4.930,24 EUR/Jahr
5,0 m³ Umleerbehälter (wöchentliche Leerung) 22.410,16 EUR/Jahr

Abfallsatzung

Kontakt
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Für den Zeitraum seit dem 01.01.2004 werden die Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser nicht mehr alleine nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt.

Schmutz- und Niederschlagswasser werden getrennt berechnet.
Abwassergebühren, Erstattungsantrag
Abwassergebühren, Erstattung über Sonderwasserzähler
Abwassersatzung (Stadtrecht)
 
Institut IBAN BIC
Sparkasse Hanau DE92 5065 0023 0000 0500 05 HELADEF1HAN
Commerzbank DE12 5064 0015 0230 1000 00 COBADEFFXXX
Deutsche Bank DE50 5067 0009 0032 4830 00 DEUTDEFF506
Postbank Frankfurt DE22 5001 0060 0005 1046 04 PBNKDEFF
Sparkasse Langen - Seligenstadt DE05 5065 2124 0001 0114 51 HELADEF1SLS
Frankfurter Volksbank eG DE26 5019 0000 6001 5001 45 FFVBDEFF
















Kontakt: Stadtkasse
 
Die Stadt Hanau erhebt zur Deckung des Verwaltungsaufwandes für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht als Untere Bauaufsichtsbehörde Verwaltungs-gebühren nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis.

Bauaufsichtsgebührensatzung
Verwaltungskostenverzeichnis
Kontakt
 
Die städtischen Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen werden von der Stadt Hanau als öffentliche Einrichtungen zum Zweck der Gemeinschaftspflege, zur Förderung des kulturellen und sportlichen Lebens, der Heimat- und Jugendpflege, der Erwachsenenbildung und zu Familienfeiern im Rahmen der Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt.

Bürgerhäuservermietung
Entgeltnutzung Bürgerhäuser und Merzweckhallen einschließlich Kegelbahn
Kontakt
Stammumfang in cm (Ersatzpflanzung) Ausgleichszahlung:Durchschnittspreisin € + 30% Pflanzkosten
  • mindestens 12 cm 279,50 €
  • mindestens 14 cm  396,50 €
  • mindestens 16cm 520,00 €
Baumschutzsatzung
Baumfällgenehmigung
Kontakt
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Detailseite:
Eigentumswechsel
Für die Inanspruchnahme(Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Stadt Hanau vom 01.04.2010 sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtigeLeistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

Gebührenordnung
Service Sterbefall
Kontakt
Die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer wird in der Hebesatzsatzung der Stadt Hanau geregelt.
Hebesatzsatzung
Hebesatzung 1. Nachtrag
 
Grundsteuer (letzte Anpassung zum 01.01.2017):
Grundsteuer A:         330 % des Messbetrages
Grundsteuer B:         595 % des Messbetrages
Grundsteuergesetz (GrStG)
Bewertungsgesetz (BewG)
Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer:        430 % des Messbetrages
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Elster Formular
Kontakt Fachbereich Finanzen und Beteiligungen
Kontakt Finanzamt Hanau
 
 
Weitere Informationen zur Hundesteuer sowie der An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie auf der folgenden Detailseite:
Hundesteuer

Kontakt: 06181-295-695
Für die Kindertagesbetreuung inkl. U3-Betreuung werden differenzierte Betreuungspakete angeboten. Dazu fallen folgende monatliche Gebühren an, diese sind für alle
Altersstufen gleich:

Kindertagesbetreuung, Antrag auf Ermäßigung
Kindertagesbetreuung Gebuehrensatzung

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Aufgrund des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung gibt es die Möglichkeit, Kindertagesbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Ein vom Eigenbetrieb zusammengestelltes Merkblatt bietet eine Übersicht über die wichtigsten Fakten und Beispielrechnungen. Sie können es hier downloaden, es ist aber auch in den Einrichtungen erhältlich.
Kinderbetreuungskosten - steuerliche Berücksichtigung

Kinderbetreuungskosten , steuerliche Absetzbarkeit (Merkblatt)

Weitere Informationen zur Gebührenermäßigungen

Geschwisterermäßigung:
Nutzen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ein Kinderbetreuungsangebot im Sinne des § 1 so wird die Betreuungsgebühr für das 2. Kind um 50 % ermäßigt. Für das 3. und jedes weitere Kind wird keine Betreuungsgebühr erhoben. Grundsätzlich gilt das älteste Kind bei der Festlegung der Gebühr als das 1. Kind.

Gebührenfreistellung:
In den letzten drei Jahren vor der Einschulung wird die Gebühr für den Rechtsanspruch (Paket B) freigestellt. Hiervon trägt das letzte Jahr vor Einschulung das Land Hessen, die zwei weiteren Jahre trägt die Stadt Hanau. Die Betreuungsgebühr für die Betreuungspakete C, D und E wird entsprechend der Freistellung für Betreuungspaket B reduziert. Die Umsetzung erfolgt nach den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht.

Bei Kann-Kindern erfolgt auf Antrag und Bestätigung über den Schulbeginn eine rückwirkende Erstattung der Freistellungsbeträge. Dieser Antrag ist bis zum 31.12. des Einschulungsjahres des betreffenden Kindes einzureichen. Bei einer Antragstellung nach dem 31.12. erfolgt keine Erstattung der Freistellungsbeträge.

Einkommensabhängige Gebührenermäßigung:
Auf Antrag können die Betreuungsgebühren entsprechend dem durchschnittlichen Familien-Netto-Einkommen und nach Personenzahl im Haushalt (ohne Verpflegungspauschale) reduziert werden. Für die Einkommensgrenze gilt als Richtwert § 85 SGB XII. Hier finden Sie das entsprechende Formular (Ermäßigungsantrag).

Unverheiratete Paare, die zusammenleben, werden verheirateten Paaren gleichgestellt.
Die Verpflegung in den Familiengruppen und in der Familientagesbetreuung kostet aktuell monatlich 70 Euro.
Für die Schulkindbetreuung stehen nur die Betreuungspakete C, D und E zur Verfügung.

Kontakt
Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. Für die Beantragung stehen Ihnen Online-Services unter www.familienkasse.de zur Verfügung.
Formulare und Merkblätter zur Kindergeldbeantragung
www.familienkasse.de/

Weitere Informationen: Kinderbetreuungskosten - steuerliche Berücksichtigung
Kirchensteuerpflicht
Angehörige von Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich der Kirchensteuerpflicht nach dem Hessischen Kirchensteuergesetz, wenn sie in Hessen ihren Wohnsitz haben. Jede Religionsgemeinschaft entscheidet selbst, ob sie von Ihrem Recht auf Kirchensteuererhebung Gebrauch macht. Die Religionsgemeinschaften können die Verwaltung ihrer Kirchensteuern auf das Land Hessen übertragen. Die hessische Landesfinanzverwaltung nimmt derzeit die Kirchensteuerverwaltung für folgende Religionsgemeinschaften wahr:
  • die evangelischen Landeskirchen
  • die katholischen Diözesen
  • die Altkatholische Kirche in Hessen
  • die Jüdische Gemeinde Frankfurt
  • die kultussteuerberechtigten jüdischen Gemeinden im Landesverband Hessen
  • die Freireligiöse Gemeinde Offenbach
  • die Freireligiöse Gemeinde Mainz
Erhebung der Kirchensteuer
Kirchensteuer kann erhoben werden als
  • Zuschlag zur Einkommensteuer einschließlich der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Abgabe nach den Messbeträgen der Grundsteuer
  • Kirchgeld
  • besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, wenn der Ehegatte/Lebenspartner keiner steuererhebenden Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe/Lebenspartnerschaft)
Die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer wird vom Anlageinstitut zusammen mit der Kapitalertragsteuer von den Kapitalerträgen einbehalten. Die Anlageinstitute ermitteln hierfür durch den turnusmäßigen Zugriff auf eine Datenbank Ihre Religionszugehörigkeit, sofern Sie dem Datenabruf nicht widersprechen.
Falls Sie dem Datenabruf widersprochen haben oder der Abzug der Kirchensteuer aus anderen Gründen unterblieben ist, sind Sie verpflichtet, die einbehaltene Kapitalertragsteuer zum Zweck der Kirchensteuererhebung im Rahmen Ihrer Steuererklärung anzugeben.
 
Kirchenaustritt
Die Kirchensteuerpflicht wird durch den Austritt aus der Kirche mit Ablauf des Austrittsmonats beendet. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies seit dem 1. März 2017 gegenüber der Gemeinde, in deren Gebiet Sie aktuell mit Hauptwohnung gemeldet sind, erklären. Die Gebühr beträgt 30,00 Euro. Die Gemeinde übermittelt die Änderung der Religionszugehörigkeit an eine Datenbank der Finanzverwaltung. Die Arbeitgeber verwenden die dort gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) als Grundlage für den Kirchensteuerabzug, ggf. wird zu Unrecht einbehaltene Kirchensteuer rückwirkend erstattet. Die Information über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht wird auch in der Datenbank für den Einbehalt der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer berücksichtigt.

Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug
Gesetzt zur Erhebung von Steuern durch die Kirche, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Hessen
Einkommensteuergesetz
Kontakt
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine. Besteuerungsgrundlage ist ebenso wie für die Einkommensteuer das Einkommen, dass die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat.

Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen www.elster.de .
Auf eine elektronische Übermittlung kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten verzichtet werden. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des Einkommens die Körperschaftsteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert.
Nähere Informationen zur Einkommensteuer finden Sie nachstehend.
Körperschaft- & Umwandlungsteuer
Einkommenssteuer
Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Weitere Informationen zur "Körperschaftsteuer"  erhalten Sie im Internetauftritt  des Bundesministeriums der Finanzen in der
Broschüre „Steuern von A – Z“

Kontakt: Finanzamt Hanau
Für die Benutzung der Marktanlagen und deren Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Zulassung zum Markt.

Marktgebührenordnung
Marktordnung
Marktordnung, 1. Änderung
Marktordnung, 2. Änderung
Marktordnung, 3. Änderung

Kontakt
Die Städtischen Museen Hanau sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Hanau und dienen der Bildung und Freizeitgestaltung. Die Städtischen Museen Hanau haben gemäß den Richtlinien des Internationalen Museumsrates (ICOM: International Council of Museums) vier Kernaufgaben: Sammeln – Bewahren – Forschen – Vermitteln. Der Besuch der Städtischen Museen Hanau erfolgt im Rahmen dieser Benutzungsordnung.

Für den Besuch der Dauerausstellungsräume der Städtischen Museen Hanau werden folgende Entgelte erhoben:
  1. Die Parkgebühren werden festgesetzt auf 0,10 € je angefangenen 6 Minuten.
  2. Abweichend von Absatz 1 werden für die nachfolgenden Parkplätze die Gebühren im Einzelnen festgesetzt:
Die Gebühr für die Parkplätze in der Innenstadt,beträgt
  • 0,20 € je angefangenen 7,5 Minuten.
 
Bei einer Parkzeit von bis zu 15 Minuten sind diese auf folgenden Straßen gebührenfrei (,,Brötchentastenregelung"):
 
Kanaltorplatz Römerstraße Am Frankfurter Tor Hospitalstraße Bangertstraße Nordstraße
Steinheimer Straße (im Abschnitt zwischen der Straße Im Bangert und Römerstraße)
 
Die Gebühr auf dem Parkplatz Heinrich-Fischer-Bad West, beträgt pauschal
  • 2,00 € pro 24 Stunden (incl. gebührenfreie Stunden).
 Die Gebühr auf dem Parkplatz Westbahnhof, beträgt pauschal
  • 2,00 € pro 24 Stunden (incl. gebührenfreie Stunden).
 
Die Gebühr auf dem Parkplatz Hauptbahnhof Nord: P+R Boschstraße, beträgt pauschal:
  • 3,00 € für 24 Stunden
  • 6,00 € für 48 Stunden (2 Tage)
  • 9,00 € für 72 Stunden (3 Tage)
  • 12,00 € für 96 Stunden (4 Tage)
  • 15,00 € für 168 Stunden (1 Woche)
  • 40,00 € für 672 Stunden (4 Wochen)
Die Gebühr auf dem Parkplatz Hauptbahnhof Süd: P+R Auheimer Straße, beträgt pauschal:
  • 2,00 € für 24 Stunden
  • 4,00 € für 48 Stunden (2 Tage)
  • 6,00 € für 72 Stunden (3 Tage)
  • 8,00 € für 96 Stunden (4 Tage)
  • 10,00 € für 168 Stunden (1 Woche)
  • 30,00 € für 672 Stunden (4 Wochen)
Die Gebühr auf dem Parkplatz S-Bahn Steinheim: P+R I + II nördlich und südlich der B43/B45,  beträgt pauschal:
  • 1,00 € für 24 Stunden
  • 2,00 € für 48 Stunden (2 Tage)
  • 3,00 € für 72 Stunden (3 Tage)
  • 4,00 € für 96 Stunden (4 Tage)
  • 5,00 € für 168 Stunden (1 Woche) (incl. gebührenfreie Tage) 15,00 € für 672 Stunden (4 Wochen) (incl. gebührenfreie Tage)
Die Gebühr auf dem Parkplatz Wilhelmsbad: P+R Wilhelmsbad und P+R Burgallee (Nord), beträgt pauschal:
  • 1,00 € für 24 Stunden (incl. gebührenfreie Stunden)
  • 2,00 € für 48 Stunden (2 Tage) (incl. gebührenfreie Stunden)
  • 3,00 € für 72 Stunden (3 Tage) (incl. gebührenfreie Stunden)
  • 4,00 € für 96 Stunden (4 Tage) (incl. gebührenfreie Stunden)
  • 5,00 € für 168 Stunden (1 Woche) (incl. gebührenfreie Stunden und Tage)
  • 15,00 € für 672 Stunden (4 Wochen) (incl. gebührenfreie Stunden und Tage)
Preise und Gebühren
Hier finden Sie unsere aktuelle und detaillierte Übersicht der Parkgebühren in den Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Parkplätzen.

Parkgebührenordnung
Parkgebührenordnung der Hanauer Parkhaus GmbH
Parkgebühr der DB AG

Kontakt
 
Im Fall der Zahlungsunfähigkeit müssen sich Privatpersonen und Firmen sich Gedanken machen, wie sie ihre finanzielle Situation mit Hilfe von Beratern oder Richtern wieder in geregelte Bahnen führen können. Bei Firmen sind die "Organe" der Gesellschaft auch schon bei Überschuldung verpflichtet, sich aktiv um eine Problemlösung - notfalls mit gerichtlichem Verfahren - zu kümmern. Auch die Gläubiger können Insolvenzantrag stellen. Die seit dem 01.01.1999 geltende Insolvenzordnung eröffnet hier neue Möglichkeiten.

Der Fachbereich Finanzen und Beteiligungen Abteilung Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde bietet keine Schuldnerberatung an, sondern vertreten die Stadt Hanau als Gläubigerin in Insolvenzverfahren. Infos zur Schuldnerberatung erhalten Sie unter dem Stichpunkt "Insolvenz-Schuldnerberatung".
Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können beim Kassen- und Steueramt (Vollstreckung) Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern oder Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.
Unterstützende Institutionen

In Hanau steht als Beratungsstelle die Schuldnerberatung zur Verfügung:
Diakonisches Werk Hanau
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei
den Rentenversicherungsträgern
(Auskunfts- und Beratungsstellen),
ihren Versichertenberatern bzw. -ältesten oder
den Versicherungsämtern und Gemeindeverwaltungen.
Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
 
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 1000 4800  erreichen Sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Termine können telefonisch oder auch per Online-Terminvereinbarung unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de vereinbart werden.
Online-Terminvereinbarung

Terminvergaben für die "Servicestelle Rente und Soziales" der Stadt Hanau
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail.
Servicestelle Rente und Soziales
 
Spielapparatesteuer
 
Spielapparatesteuer auf Apparate mit Gewinnmöglichkeiten
je angefangenem Kalendermonat und Apparat
in Spielhallen und Gaststätten
19,5 % der Bruttokasse

Spielapparatesteuer für Apparate ohne Gewinnmöglichkeiten
je angefangenem Kalendermonat und Apparat
in Spielhallen und Gaststätten
6 % der Bruttokasse

Spielapparatesteuer für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben
je angefangenem Kalendermonat und Apparat
in Spielhallen und Gaststätten
60 % der Bruttokasse

Spiele um Geld oder Sachwerte in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
(Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume)
je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat 25,00 €
 
Porno- und Sexdarbietungen jeglicher Art, einschließlich des Vorführens von Filmen und anderen Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars, Kinos, Filmkabinen, Sexläden sowie in ähnlichen Betrieben oder vergleichbaren Einrichtungen
(Gesamtfläche der für den Besucher des Unternehmens benutzbaren Räume, auch wenn diese Räume nicht unmittelbar den genannten Darbietungen dienen. Kleiderablagen, Toiletten und vergleichbare Nebenräume sind hiervon ausgenommen.)
je angefangene 10 Quadratmeter und Veranstaltungstag 2,50 €
 
Die Spielapparatesteuer ist quartalsweise vom Steuerschuldner (Aufsteller, Veranstalter) selbst zu errechnen und mit der Spielapparatesteuer-Anmeldung beim Fachbereich Finanzen und Beteiligungen, Abteilung Steuern und Abgaben, einzureichen. Die Steuer ist zeitgleich bei der Stadtkasse Hanau einzuzahlen.

Spielapparatesteuer Vordruck 2024
Spielapparatesteuersatzung

 
Kontakt: 06181-295-695
 
Aufgaben im Überblick                                     
Die Stadtkasse ist für alle Ein-und Auszahlungen der Stadtverwaltung Hanau zuständig. Gleichzeitig verwaltet sie das Geldvermögen und ist für das Liquiditätsmanagement mit Aufnahme von Kassenkrediten und Investitionsdarlehen zuständig. Sie führt zentral die Bankkonten und Sparbücher der Stadt. Außerdem nimmt sie die Aufgaben der Vollstreckung für städtische Forderungen und Forderungen auswärtiger Vollstreckungsbehörden für Schuldner mit Wohnsitz in Hanau wahr.
 
Sachgebiet Steuerbuchhaltung der Stadtkasse                                                                                                                                                                                                     
Das Sachgebiet Steuerbuchhaltung ist zuständig für alle wiederkehrenden Zahlungen wie z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer und Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer, Abwassergebühren, Mieten und Pachten. Die Steuerbuchhaltung führt Mahnläufe bei nicht fristgerechten Zahlungen aus. Daher ist die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens zur Abbuchung der Forderung zu empfehlen.
Kontakt: Tel. 06181/ 295-700
 
 
SEPA-Lastschriftverfahren
 
Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn sie die Forderungen der Stadt Hanau von ihrem Konto abbuchen lassen. Nutzen sie bitte unser Angebot, drucken sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.                                                                                      
Sepa-Lastschriftmandat
 
 
Sachgebiet Sachbuchhaltung
Dieses Sachgebiet ist zuständig für Einmalzahlungen wie z.B. Erschließungskosten, VHS-Gebühren, Auskunftsgebühren sowie die Barkasse, die ihnen nach Absprache für Ein- und Auszahlungen zur Verfügung steht. Des Weiteren werden die Ausgaben der Stadt Hanau termingerecht durch Überweisungen ausgeführt.                                                                       
Für alle Überweisungen an die Stadtkasse Hanau ist die Angabe eines Kassenzeichens unbedingt erforderlich, da die Verbuchung ansonsten nicht ordnungsgemäß vorgenommen werden kann.
Kontakt: 06181-295-981

Bankverbindungen der Stadt Hanau
 
Sparkasse Hanau
IBAN   DE92 5065 0023 0000 0500 05
BIC HELADEF1HAN

Commerzbank Hanau
IBAN   DE12 5064 0015 0230 1000 00
BIC     COBADEFFXXX

Deutsche Bank Hanau
IBAN   DE50 5067 0009 0032 4830
BIC: DEUTDEFF506

Postbank Frankfurt
IBAN   DE22 5001 0060 0005 1046 04
BIC     PBNKDEFF

Frankfurter Volksbank
IBAN   DE26 5019 0000 6001 5001 45
BIC     FFVBDEFF

Sparkasse Langen-Seligenstadt
IBAN         DE05 5065 2124 0001 0114 51
BIC       HELADEF1SLS

 E-Mail: stadtkasse@hanau.de
Porno- und Sexdarbietungen jeglicher Art, einschließlich des Vorführens von Filmen und anderen Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars, Kinos, Filmkabinen, Sexläden sowie in ähnlichen Betrieben oder vergleichbaren Einrichtungen

(Gesamtfläche der für den Besucher des Unternehmens benutzbaren Räume, auch wenn diese Räume nicht unmittelbar den genannten Darbietungen dienen. Kleiderablagen, Toiletten und vergleichbare Nebenräume sind hiervon ausgenommen.)
  • je angefangene zehn Quadratmeter und Veranstaltungstag 2,50 €
Kontakt
Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen)
  • 42,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 21,00 Euro wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Erneutes Prüfen der Voraussetzungen (nach § 29 Personenstandsverordnung):
  • 21,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 11,00 Euro wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Für die Vornahme der Eheschließung in der Regel:
  • 42,00 Euro in den Amtsräumen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
  • 63,00 in den Amtsräumen, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
  • 63,00 Euro außerhalb der Amtsräume, während der allgemeinen Öffnungszeiten 94,00 Euro außerhalb der Amtsräume, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
Je nach Trauort oder Servicezeit sind ZUschläge von 100.- bis 300.- Euro zu entrichten.

Trauungen,Verpartnerung Gebührensatzung

Kontakt
Die Vollstreckungsstelle ist zuständig für städtische Forderungen, die nach Ablauf der Mahnfrist nicht beglichen wurden. Zusätzlich leistet sie Amtshilfe
für andere Kommunen oder Dritte (z.B. Hessischer Rundfunk). Die Vollstreckungsmaßnahmen schränken unvermeidbar auch den privaten Lebensbereich z. B. durch Konto- und Lohnpfändungen, PKW-Stilllegung, Zwangsversteigerungen etc. ein. Maßnahmen können betroffene Bürger / innen abwenden, wenn sie den in der Vollstreckungsankündigung angegebenen Betrag innerhalb der angegebenen Frist zahlen oder umgehend mit der Vollstreckungsstelle Kontakt aufnehmen.                                                      
 
Die Vollstreckungsstelle ist telefonisch montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar
Tel: 06181-295-580
vollstreckung@hanau.de
 

 
Wettaufwandsteuer
 
Besteuert wird der Aufwand des Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro, in dem Pferde und Sportwetten vermittelt oder veranstaltet werden und neben der Annahme von Wettscheinen (u.a. an Terminals) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird.
Als Bemessungsgrundlage dient der Brutto-Wetteinsatz der Wettenden ohne jegliche Abzüge. Der Steuersatz beträgt 3 v.H. vom Brutto-Wetteinsatz.
Steuerschuldner ist der / die Betreiber / in (Veranstalter / in) des Wettbüros.

Hinweis: Es besteht die Pflicht, ein Wettbüro beim Gewerbeamt der Stadt Hanau anzumelden.
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)

Als Bemessungsgrundlage dient der Brutto-Wetteinsatz der Wettenden ohne jegliche Abzüge. Der Steuersatz beträgt 3 v.H. vom Brutto-Wetteinsatz. Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Wettaufwandsteuersatzung
Vordruck Wettaufwandsteuer 2019

Kontakt: 06181-295-239
 
  1. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mindestens 2,50 EURO bis höchstens 1000,00 EURO geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Magistrat der Stadt Hanau. Teil V Gebührenfestsetzung § 15 Gebührenerhebung (1) Die Stadt Hanau erhebt für die Reinigung der öffentlichen Straßen durch die als öffentliche Einrichtung betriebene städtische Straßenreinigung Gebühren.
  2.  Von den Kosten der Reinigung übernimmt die Stadt Hanau vorab einen Anteil von 20 Prozent als denjenigen Kostenanteil, für den keine Gegenleistung verlangt werden kann, da insoweit keine Inanspruchnahme der als öffentliche Einrichtung betriebenen städtischen Straßenreinigung gegeben ist. Die Stadt Hanau trägt diesen Kostenanteil dafür, dass sie die Reinigung im Übrigen insoweit ausführt, als diese nicht Dritten auferlegt worden ist.
Straßenreinigungssatzung

Kontakt
Entgelte für Kurse, Seminare, Veranstaltungen
  1. Ein Besuch im Umweltzentrum Hanau ist kostenfrei.
  2. Für die Kurse, Angebote und Seminare des Bildungsprogramms werden Kosten erhoben. Die tatsächlichen Entgelte für die jeweilige Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Dauer der Veranstaltung.
Kursprogramm Kindertagesstätten und Schulen
  • Stundenpreis 30 €
  • Fahrtkosten bis 14 km 15 €, ab 14 km 25 €
  •  Materialkosten nach tatsächlichen Aufwendungen.
Veranstaltungen
  • Erwachsene pro Stunde 3 €
  • Kinder pro Stunde 1 €
Ferienprogramm 5 Tage à 6 Stunden ab 15 Teilnehmer 120 € pro Teilnehmer

Kurse für Lehrkräfte 90 €

Materialien zum Verleihen
  •  Bionik-Wanderausstellung 50 € nebst 100 € Kaution
  •  „Leihwerkstätten“ mit Auf- und Abbau 110 €
Vermietung
  • Bildungsveranstaltungen pro Raum und Tag 100 €
  • Kindergeburtstag max. 15 Kinder 42 € pro Stunde
Umweltzentrum Nutzungs und Entgeltordnung

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Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Detailseite:
Zweitwohnungssteuer
Weiterführende Informationen:
Das "Hanauer Stadtrecht" ist eine Sammlung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Hanauer Satzungen

Hanauer Stadtrecht
Bürgerinformationssystem
häufig gesuchte Online-Services