Oberbürgermeister der Stadt Hanau

Dr Bieri 1
Liebe Hanauerinnen und Hanauer, liebe Gäste,
herzlich willkommen auf Hanau.de!
Hier finden Sie die Serviceangebote, Informationen und Online-Dienstleistungen der Brüder-Grimm-Stadt Hanau, ob Sie einen Termin im Bürgerbüro brauchen, wissen möchten, was in der Stadt los ist, oder mehr über Hanaus Geschichte und seine Zukunft erfahren wollen. Wir entwickeln unser Angebot laufend weiter. Es lohnt sich also, regelmäßig vorbeizuschauen.
Hanau steht an einem besonderen Punkt seiner Geschichte. Wir sind über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gewachsen und seit dem 1. Januar 2026 kreisfrei. Damit tragen wir mehr Verantwortung, haben aber auch mehr Möglichkeiten, unsere Stadt selbst zu gestalten. Mehr dazu lesen Sie unter Kreisfreiheit.
Mein Ziel ist es, Brücken zu bauen: zwischen den Generationen, zwischen Innenstadt und Stadtteilen, zwischen Wirtschaft und Umwelt und zwischen Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft. Dafür brauche ich Ihre Ideen, Ihre Kritik und Ihr Engagement.
Ich freue mich darauf, Ihnen zu begegnen, hier in der digitalen Welt oder draußen in unserer Stadt.
Herzlichst
Ihr
Dr. Maximilian Bieri
Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister wird in Hessen direkt von der Bürgerschaft gewählt.
Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Er leitet die Sitzungen des Magistrats, bereitet dessen Beschlüsse vor und sorgt für deren Umsetzung, wenn nicht die Dezernenten direkt beauftragt werden. Der Oberbürgermeister führt und beaufsichtigt als Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Verwaltung. Er kann innerhalb des Magistrats Aufgaben und Zuständigkeiten direkt an Stadträte und Stadträtinnen vergeben.

In dringenden Fällen kann der Oberbürgermeister Entscheidungen anordnen, ohne dass der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Er muss den Magistrat aber hierüber unverzüglich unterrichten. Auch wenn ein Beschluss des Magistrats das Recht verletzt, gehört es zu den Pflichten des Oberbürgermeisters, zu widersprechen. Gleiches gilt, wenn durch einen Beschluss das Wohl der Stadt gefährdet wird. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das heißt der Beschluss darf nicht umgesetzt werden, bis der Magistrat ein zweites Mal beschlossen hat. Kommt es dabei nicht zu einer Einigung, kann der Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung anrufen.

Verträge, die von besonderer Bedeutung sind, werden durch den Oberbürgermeister und einen weiteren Vertreter des Magistrats unterschrieben. Außerdem repräsentiert der Oberbürgermeister die Stadt bei bedeutenden Veranstaltungen.
  • Geboren am 18.09.1990 in Frankfurt am Main 
  • Aufgewachsen in Hanau-Steinheim
  • Bachelor- und Masterstudium der Mathematik mit den Nebenfächern Finanzwirtschaft und Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
  • Dissertationstitel der Promotion: On fibrations approaching the Arakelov equality
  • Softwareentwickler bei der PSI AG, Aschaffenburg (2020 - 2023)
  • Stadtverordneter der Stadt Hanau (2019 - 2023)
  • SPD-Fraktionsvorsitzender (2020 - 2023)
  • Bürgermeister der Stadt Hanau (2023-2026)
  • Seit 2026 Oberbürgermeister der Stadt Hanau
  • Allgemeine Verwaltung (u. a. Personalwesen, Stadtentwicklung)
  • Finanzen und Beteiligungen (Stadtkämmerer)
  • Kultur und Sport
  • Planen, Bauen, Umwelt
  • Nachhaltige Strategien