Volksabstimmungen
Im Wege der Volksabstimmung wirkt das Volk an der Verfassungsgebung mit.
Ein verfassungsänderndes Gesetz wird nur wirksam, wenn das Volk dem vom Landtag mit absoluter Mehrheit verabschiedeten Gesetz mit der Mehrheit der gültigen Stimmen zustimmt.
Das Ergebnis der Abstimmung auf Landesebene sowie aller anderen in Hessen durchgeführten Volksabstimmungen finden auf der Seite des Landeswahlleiters oder unterm dem folgenden Link
Ein verfassungsänderndes Gesetz wird nur wirksam, wenn das Volk dem vom Landtag mit absoluter Mehrheit verabschiedeten Gesetz mit der Mehrheit der gültigen Stimmen zustimmt.
Das Ergebnis der Abstimmung auf Landesebene sowie aller anderen in Hessen durchgeführten Volksabstimmungen finden auf der Seite des Landeswahlleiters oder unterm dem folgenden Link
Volksabstimmungen sind bereits mehrfach durchgeführt worden; zuletzt ist am 22. September 2002 der Verlängerung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre, der Aufnahme des Sports in die Verfassung und der Einführung des Konnexitätsprinzips in die Verfassung zugestimmt worden.