Schutzgebiete und Artenschutz
Hanau ist eine Stadt im Grünen. Zwei Flüsse mit ihren Auewiesen und -wäldern durchqueren Hanau. So sind allein im Stadtgebiet von Hanau 9 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Dazu gibt es etwa 10 Landschaftsschutzgebiete, 5 europaweit anerkannte FFH-Gebiete und mehrere geschützte Landschaftsbestandteile. Die Landschaftsschutzgebiete von Hanau umfassen große Teile der außerhalb der Bebauung liegenden Waldflächen, Flußauen an Main und Kinzig, Wiesen und großen Parkanlagen. Landschaftsschutzgebiete sind laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) § 26 rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.
Schutzgründe sind z.B. die Erhaltung des Naturhaushalts und der Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Aber auch aufgrund der Schönheit oder kulturhistorischen Bedeutung einer Landschaft kann ein Gebiet zu einem Landschaftsgebiet erklärt werden. Dies gilt auch für Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung. In diesen Gebieten sind "alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen." (BNatschG)
In Hanau gibt es seit dem 22.10.2013 zwei Landschaftsschutzgebiete:
Schutzgründe sind z.B. die Erhaltung des Naturhaushalts und der Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Aber auch aufgrund der Schönheit oder kulturhistorischen Bedeutung einer Landschaft kann ein Gebiet zu einem Landschaftsgebiet erklärt werden. Dies gilt auch für Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung. In diesen Gebieten sind "alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen." (BNatschG)
In Hanau gibt es seit dem 22.10.2013 zwei Landschaftsschutzgebiete:
- „Stadt Hanau“
- „Hessische Mainauen“